Wir laden alle Mitglieder unserer Genossenschaft herzlich ein, am 21.11.24 ab 18:00 Uhr an der außerordentlichen Generalversammlung teilzunehmen.
Nachruf auf Dr. Michael Sladek
Dr. Michael Sladek, unser Mitgründer und langjähriger Vorstand der Elektrizitätswerke Schönau, ist am 24. September 2024 nach schwerer Krankheit in Schönau im Schwarzwald verstorben. Dieser Verlust schmerzt uns sehr. Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt seiner Familie.
11.06.2024: Generalversammlung der BürgerEnergie Berlin
Die diesjährige Generalversammlung der BürgerEnergie Berlin eG findet am 11. Juni 2024 ab 18.00 Uhr in der Forum Factory statt.
Neue PV-Anlage in Spandau
In Zusammenarbeit mit der Szloma-Albam-Stiftung entsteht unsere neueste PV-Anlage in Spandau.
Neue Dachgenossenschaft: StadtWatt eG
Die BürgerEnergie Berlin gründet mit der StadtWatt ein Netzwerk zum Ausbau regenerativer Energien mit Wohnungsgenossenschaften aus Berlin und Potsdam.
Was bedeutet „eG“?
„eG“ steht für „eingetragene Genossenschaft“. Die Genossenschaft BürgerEnergie Berlin eG wurde im Dezember 2011 gegründet und ist im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts in Berlin unter der Nummer GnR 734 eingetragen.
Wie steht die BürgerEnergie Berlin zu Parteien?
Die BEB – BürgerEnergie Berlin – versteht sich als parteiübergreifender und freier Zusammenschluss. Wir stehen keiner Partei nahe und lassen uns nicht vereinnahmen, sondern sind offen für jede demokratische Unterstützung einer Beteiligung von Bürger*innen am Stromnetz – egal welche politische Farbe sie hat.
Gibt es Spendenbescheinigungen für Förderbeiträge an die BürgerEnergie Berlin?
Die BEB – BürgerEnergie Berlin – ist als Genossenschaft nicht gemeinnützig im Sinne des Finanzamtes und kann deshalb keine Spendenbescheinigungen ausstellen.
Wie finanziert sich die BürgerEnergie Berlin?
Unsere Kampagne zur Beteiligung der Bürger*innen am Stromnetz beruht derzeit größtenteils auf ehrenamtlicher Arbeit. Sie ist nur möglich, weil uns viele Menschen mit Zeit, Energie und Erfahrung unentgeltlich unterstützen. Die Genossenschaftsanteile und auch die Treugelder werden nicht für die laufenden Kosten verwendet. Nur ein kleiner Teil wird in unsere Klimaschutzprojekte investiert – der Großteil verbleibt …
Wer ist die BürgerEnergie Berlin?
Die BEB – BürgerEnergie Berlin eG – ist eine Genossenschaft, die Bürger*innen zusammenschließt, um gemeinschaftlich für ein nachhaltiges, klimaschonendes und bürgereigenes Energiesystem in Berlin einzutreten. Wir sind ein freier, parteiübergreifender Zusammenschluss von Bürger*innen. Wer sich mit uns für dieses Ziel einsetzen möchte, ist uns herzlich willkommen!
Wie werden Gewinnausschüttungen der BürgerEnergie Berlin versteuert?
Alle Zahlungen gelten als Gewinnausschüttungen, nicht als Zinsen. Sie sind zu versteuern. Durch die Abgeltungssteuer gilt seit dem 1. Januar 2009 ein allgemeiner Steuersatz von 25 Prozent auf Dividenden, auch solche aus Genossenschaftsanteilen. Zusätzlich müssen die Anleger*innen derzeit 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, die direkt abgeführt wird. Anleger*innen, …
Wie werden Genossenschaftsanteile steuerlich behandelt?
Der Kauf von Genossenschaftsanteilen kann steuerlich nicht geltend gemacht werden und Verzinsungen bzw. Dividenden sind wie von einer GmbH in die Steuererklärung mit aufzunehmen. Verlustzuweisungen sind nicht möglich.
Gibt es ein Mindestalter für die Mitgliedschaft in der BürgerEnergie Berlin? Kann ich für meine Kinder Anteile erwerben?
In der BEB – BürgerEnergie Berlin – können auch Minderjährige Genossenschaftsmitglied werden. Dafür ist allerdings die Zustimmung des Erziehungsberechtigten notwendig. Wenn du für deine Kinder Genossenschaftsanteile erwerben willst, gib auf dem Mitgliedsantrag den Namen deines Kindes an und schreib den Namen des Kontoinhabers bei der Bankverbindung dazu. Unterschreiben müssen beide Erziehungsberechtigte. Sobald dein Kind 18 …
Kann ich meine Genossenschaftsanteile wieder kündigen oder verkaufen?
Ja. Jedes Mitglied kann mit einer dreijährigen Frist seine Mitgliedschaft kündigen und hat dann Anspruch auf Auszahlung seiner Genossenschaftsanteile. Diese Fristen sind wichtig für die Handlungsfähigkeit der Genossenschaft. Die Auszahlung der Genossenschaftsanteile erfolgt, wenn die Generalversammlung den Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres festgestellt hat.