BürgerEnergie Berlin

Wir sind ein freier, parteiübergreifender Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, die sich für eine zukunftsfähige, nachhaltige und demokratische Energiepolitik in Berlin engagieren. In unserer Genossenschaft hat jedes Mitglied eine Stimme – unabhängig von der Höhe seiner Einlage. Wer sich mit uns für mehr Klimaschutz in Berlin und ein Stromnetz in Bürgerhand engagieren will, ist uns herzlich willkommen.

Jetzt mehr über die BürgerEnergie Berlin erfahren!

Über die formalen Statuten der Genossenschaft informiert die Satzung der BürgerEnergie Berlin eG.

Satzung (pdf | 4kb)



Mitglied werden

Wer unsere Idee der energetischen Nachhaltigkeit mit mehr Bürgerbeteiligung in Berlin stärken will, wird Genosse oder Genossin. So bist du sofort stimmberechtigtes Mitglied der BürgerEnergie Berlin und erwirbst Geschäftsanteile an der Genossenschaft. Mit deinem Anteil trägst Du mit vielen anderen gemeinsam einen kleinen Teil des Risikos, das wir mit unserem Projekt eingehen.




Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der BürgerEnergie Berlin wird von der Generalversammlung der Genossenschaft gewählt. Er kontrolliert und berät den Vorstand in seiner Arbeit. Der Aufsichtsrat der BürgerEnergie Berlin besteht aus:


Team - Hartmut Gaßner, Vorsitz
Hartmut Gaßner, Vorsitz
Rechtsanwalt Kanzlei GGSC

Team - Arwen Colell
Arwen Colell
Politologin

Team - Katharina Umpfenbach
Katharina Umpfenbach
Politikwissenschaftlerin

Foto: Ecologic Institut


Team - Werner Landwehr
Werner Landwehr
Bankkaufmann

Team - Julia Epp
Julia Epp
Umweltwissenschaftlerin

Team - Georg Kössler
Georg Kössler
Politikwissenschaftler



Vorstand

Der Vorstand leitet die Genossenschaft und vertritt die BürgerEnergie Berlin nach außen. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat berufen und besteht aus:


Team - Heinz Eschrich
Heinz Eschrich
Ingenieur

Team - Christoph Rinke
Christoph Rinke
Wirtschaftsinformatiker



Team

Gemeinsam mit dem Vorstand erarbeitet ein Team aus engagierten Mitstreiterinnen und Mitstreitern die Kampagne der BürgerEnergie Berlin:


Team - Dominique Saad
Dominique Saad
Bereich:  PV auf Mehrparteienhäusern
Know-How:  Beratung und Projektentwicklung

Team - Matthias Hinnecke
Matthias Hinnecke
Bereich:  Infostand, Energiesparen
Know-How:  Energieberatung und Kommunikation

Team - Boris Gotchev
Boris Gotchev
Bereich:  Veranstaltungen, Kampagnen
Know-How:  Energiepolitik

Team - Frank Dietsche
Frank Dietsche
Bereich:  Ökostrom
Know-How:  Kommunikation

Team - Boris Meyer
Boris Meyer
Bereich:  Gemeinschaftlicher Selbstbau
Know-How:  Maschinenbauer/ Energietechnik

Team - Wolfgang Rosenthal
Wolfgang Rosenthal
Bereich:  BürgerKraftwerke
Know-How:  Dipl.-Ing. Energietechnik, Jurist

Team - Kirsten Heininger
Kirsten Heininger
Bereich:  Energiesparen, Infostände
Know-How:  Energieberatung und Kommunikation

Team - Friedrich Preußler
Friedrich Preußler
Bereich:  Infostände

Team - Martina Jantsch
Martina Jantsch
Bereich:  Mitstreiterwerbung, Infostände

Team - Matthis Brinkhaus
Matthis Brinkhaus
Bereich:  Veranstaltungen
Know-How:  Energiewirtschaft, Veranstaltungsplanung

Team - Matthias Futterlieb
Matthias Futterlieb
Bereich:  BürgerKraftwerke
Know-How:  Energiewirtschaft

Team - Angela Baldini
Angela Baldini
Bereich:  Veranstaltungen, Teamorganistation



Fragen und Antworten rund um die BürgerEnergie Berlin eG

Die BEB – BürgerEnergie Berlin eG – ist eine Genossenschaft, die Bürger*innen zusammenschließt, um gemeinschaftlich für ein nachhaltiges, klimaschonendes und bürgereigenes Energiesystem in Berlin einzutreten. Wir sind ein freier, parteiübergreifender Zusammenschluss von Bürger*innen. Wer sich mit uns für dieses Ziel einsetzen möchte, ist uns herzlich willkommen!

Die BürgerEnergie Berlin will gemeinsam mit vielen Bürger*innen eine nachhaltige und bürgereigene Energieversorgung in Berlin etablieren.
Dafür engagieren wir uns für eine Beteiligung am Berliner Stromnetz und in den Bereichen Ökostrom, Energiesparen und BürgerKraftwerke.

Unterstütze uns dabei und mache mit!

Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht in der Generalversammlung der BEB – BürgerEnergie Berlin – und damit aktives und passives Wahlrecht bei der Wahl des Aufsichtsrats der Genossenschaft, kann über die Verwendung von Gewinnen und ggf. den Umgang mit Verlusten entscheiden und ist bei allen richtungsweisenden Entscheidungen über die BEB beteiligt, die in der Generalversammlung getroffen werden.
Jedes Mitglied hat außerdem natürlich das Recht, an der Gewinnausschüttung teilzunehmen. Zu den Pflichten der Genossenschaftsmitglieder der BEB zählt die finanzielle Haftung mit ihren Geschäftsanteilen. Darüber hinaus gibt es aber keine Nachschusspflicht für die Mitglieder, diese haften also nicht mit ihrem Privatvermögen. Weiterhin sind alle Mitglieder verpflichtet, der BEB jede Änderung ihrer Anschrift und E-Mail-Adresse mitzuteilen.
Alle Rechte und Pflichten der Mitglieder der BEB lassen sich detailliert in der Satzung der Genossenschaft nachlesen.

Wer mit voller Kraft unsere inhaltlichen Ziele unterstützen will, wird Genossenschaftsmitglied.
Als Mitglied bist du mit sofortiger Wirkung stimmberechtigt in der BürgerEnergie Berlin eG und steuerst Geld für unsere Ziele in Form von Genossenschaftsanteilen bei.
Für die Geschäftsanteile gilt unsere Satzung – sollten bei den Aktivitäten der Genossenschaft Verluste entstehen, kann die Mitgliederversammlung der Genossenschaft beschließen, dass die Geschäftsanteile verwendet werden, um diese Verluste zu decken. Eine Nachschusspflicht ist jedoch ausgeschlossen. Als Mitglied trägst du also mit vielen anderen gemeinsam ein kleines Stück des Risikos, das wir mit unseren Projekten eingehen. Ein Genossenschaftsanteil kostet 100 Euro. Wir freuen uns, wenn jedes Mitglied nach Möglichkeit mindestens fünf Anteile erwirbt.

eG“ steht für „eingetragene Genossenschaft“. Die Genossenschaft BürgerEnergie Berlin eG wurde im Dezember 2011 gegründet und ist im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts in Berlin unter der Nummer GnR 734 eingetragen.

Wir haben uns für die Genossenschaft entschieden, weil sie die ideale Rechtsform ist, um unsere demokratischen Ziele zu verwirklichen: Jedes Mitglied der Genossenschaft hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe seiner oder ihrer Anteile. Das heißt also, dass jedes Mitglied in gleicher Weise an den grundlegenden Entscheidungen beteiligt ist, ganz egal, wie viel Geld es einbringt.
Ein– und Austritte sind bei Genossenschaften – anders als bei anderen Rechtsformen – ohne großen Aufwand und Kosten möglich. Dadurch können problemlos auch viele kleine Anteilseigner*innen beteiligt werden. Beim Ausscheiden aus der Genossenschaft haben die Mitglieder keinen Anspruch auf Auszahlung des inneren Wertes, d.h. die Anteile können im Wert nicht über die ursprünglich eingezahlte Summe steigen. Das Unternehmen kann dadurch langfristig arbeiten.
Gleichzeitig ist die Genossenschaft ein schlagkräftiges Wirtschaftsunternehmen, das sich besonders im Energiebereich bewährt hat.

Um mitmachen zu können, freuen wir uns, wenn jedes Mitglied mindestens 5 Anteile à 100 Euro zeichnet.
Eigentlich ist bereits dieser Betrag verwaltungstechnisch kaum zu rechtfertigen, denn es entsteht ein hoher Verwaltungsaufwand pro Person. Formal ist der Beitritt in unsere Genosseschaft schon mit einem Anteil möglich.

Die BEB – BürgerEnergie Berlin – versteht sich als parteiübergreifender und freier Zusammenschluss. Wir stehen keiner Partei nahe und lassen uns nicht vereinnahmen, sondern sind offen für jede demokratische Unterstützung einer Beteiligung von Bürger*innen am Stromnetz – egal welche politische Farbe sie hat.

Der Kauf von Genossenschaftsanteilen kann steuerlich nicht geltend gemacht werden und Verzinsungen bzw. Dividenden sind wie von einer GmbH in die Steuererklärung mit aufzunehmen. Verlustzuweisungen sind nicht möglich.

Ja. Kein Investor kann mit viel Kapital unsere Genossenschaft dominieren oder sogar übernehmen, denn davor schützt uns unsere Rechtsform. Auch ein Investor, der große Summen beiträgt, hat in unserer Generalversammlung nur eine Stimme, genau wie jedes andere Mitglied auch.

Unsere Kampagne zur Beteiligung der Bürger*innen am Stromnetz beruht derzeit größtenteils auf ehrenamtlicher Arbeit. Sie ist nur möglich, weil uns viele Menschen mit Zeit, Energie und Erfahrung unentgeltlich unterstützen. Die Genossenschaftsanteile und auch die Treugelder werden nicht für die laufenden Kosten verwendet. Nur ein kleiner Teil wird in unsere Klimaschutzprojekte investiert – der Großteil verbleibt für unsere genossenschaftliche Beteiligung am Berliner Stromnetz.
Unsere Kampage zur Beteiligung am Stromnetz können wir nicht vollständig aus laufenden Einnahmen unserer eigenen Energieanlagen finanzieren. Sie ist nur möglich, weil uns viele Menschen mit kleinen oder großen Förderbeiträgen unterstützen. Werde Förder*in der BürgerEnergie Berlin!

Alle Zahlungen gelten als Gewinnausschüttungen, nicht als Zinsen. Sie sind zu versteuern. Durch die Abgeltungssteuer gilt seit dem 1. Januar 2009 ein allgemeiner Steuersatz von 25 Prozent auf Dividenden, auch solche aus Genossenschaftsanteilen. Zusätzlich müssen die Anleger*innen derzeit 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, die direkt abgeführt wird. Anleger*innen, deren Grenzsteuersatz deutlich über dem Satz der Abgeltungssteuer liegt, zählen zu den Gewinnern der Reform. (Sie müssen also nicht noch einmal zusätzlich Steuern zahlen.)
Wer einen persönlichen Grenzsteuersatz von weniger als 25 Prozent hat, kann die Differenz über die Steuererklärung zurückfordern.

Über die Gewinnaufteilung und den Umgang mit möglichen Verlusten entscheidet die Generalversammlung der BEB – BürgerEnergie Berlin -, in der jedes Mitglied stimmberechtigt ist.
Die BEB hat sich in ihrer Satzung den Grundsatz gegeben, dass mindestens 10 Prozent des Jahresüberschusses in Projekte zum Aufbau eines auf erneuerbare Energieträger ausgerichteten, sozial wie ökologisch verträglichen und nachhaltigen Energiesystems verwendet werden sollen, sofern dies die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft erlaubt. Ein Teil der Gewinne soll an die Genossenschaftsmitglieder ausgeschüttet werden.
Sollte die BEB Verluste machen, gibt es verschiedene Möglichkeiten für den Umgang damit. Einerseits wird in der Genossenschaft eine Rücklage aus den Gewinnen gebildet, um Verluste abzufedern. Darüber hinaus hat die Generalversammlung der BEB auch das Recht zu beschließen, dass die Geschäftsanteile der Mitglieder zur Deckung der Verluste verwendet werden. Eine über die Geschäftsanteile hinausgehende Nachschusspflicht für die Mitglieder gibt es nicht. Das bedeutet, dass jedes Mitglied maximal mit der von ihm als Geschäftsanteil in die Genossenschaft eingebrachten Summe haftet.

Ja. Die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft ist nicht auf Berliner*innen begrenzt.
Auch Bürger*innen aus anderen Teilen der Bundesrepublik oder anderen Ländern können Mitglieder der BürgerEnergie Berlin werden. Denn mit unserem Vorhaben wollen wir auch ein weithin sichtbares Zeichen für eine bürgereigene und ökologische Energieversorgung setzen.

Ja. Jedes Mitglied kann mit einer dreijährigen Frist seine Mitgliedschaft kündigen und hat dann Anspruch auf Auszahlung seiner Genossenschaftsanteile. Diese Fristen sind wichtig für die Handlungsfähigkeit der Genossenschaft. Die Auszahlung der Genossenschaftsanteile erfolgt, wenn die Generalversammlung den Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres festgestellt hat.

Nein. Jedes Genossenschaftsmitglied der BürgerEnergie Berlin hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe seines eingebrachten Kapitals. Wer 100 oder 500 Euro einzahlt, hat eine Stimme. Wer 500.000 Euro einzahlt, auch.

Ja, zum Beispiel, indem du dich mit anderen zusammentust und ihr gemeinsam Mitglied der Genossenschaft werdet. Ihr habt dann gemeinsam eine Stimme in der Genossenschaft. Für das Abstimmungsverhalten in der Genossenschaft, die Gewinnaufteilung und die korrekte Versteuerung nach den persönlichen Steuersätzen der Beteiligten sind die Beteiligten dann selbst verantwortlich. Wenn du mit mehreren Personen gemeinsam Mitglied werden möchtest, einigt euch bitte unbedingt gleich zu Beginn darauf, wer euch in der Genossenschaft vertreten soll! Tragt im Beitrittsformular euren Vertreter und Ansprechpartner für die BürgerEnergie Berlin ein. Der Vertreter oder die Vertreterin nimmt dann die Rechte und Pflichten in der Genossenschaft wahr.

Unterstützen kannst du uns aber auch mit einem kleinen Förderbeitrag (für Förderbeiträge gibt es selbstverständlich keinen Mindestbetrag – uns hilft jeder Euro!) oder ganz ohne Geld, indem du unsere Idee verbreitest oder uns mit ehrenamtlicher Mitarbeit unterstützt. Hier erfährst du mehr.