FAQs

Wir haben an dieser Stelle alle FAQ zentral für dich zusammengefasst.


Fragen und Antworten zur BürgerEnergie Berlin eG

Die BEB – BürgerEnergie Berlin eG – ist eine Genossenschaft, die Bürger*innen zusammenschließt, um gemeinschaftlich für ein nachhaltiges, klimaschonendes und bürgereigenes Energiesystem in Berlin einzutreten. Wir sind ein freier, parteiübergreifender Zusammenschluss von Bürger*innen. Wer sich mit uns für dieses Ziel einsetzen möchte, ist uns herzlich willkommen!

Die BürgerEnergie Berlin will gemeinsam mit vielen Bürger*innen eine nachhaltige und bürgereigene Energieversorgung in Berlin etablieren.
Dafür engagieren wir uns für eine Beteiligung am Berliner Stromnetz und in den Bereichen Ökostrom, Energiesparen und BürgerKraftwerke.

Unterstütze uns dabei und mache mit!

Wer mit voller Kraft unsere inhaltlichen Ziele unterstützen will, wird Genossenschaftsmitglied.
Als Mitglied bist du mit sofortiger Wirkung stimmberechtigt in der BürgerEnergie Berlin eG und steuerst Geld für unsere Ziele in Form von Genossenschaftsanteilen bei.
Für die Geschäftsanteile gilt unsere Satzung – sollten bei den Aktivitäten der Genossenschaft Verluste entstehen, kann die Mitgliederversammlung der Genossenschaft beschließen, dass die Geschäftsanteile verwendet werden, um diese Verluste zu decken. Eine Nachschusspflicht ist jedoch ausgeschlossen. Als Mitglied trägst du also mit vielen anderen gemeinsam ein kleines Stück des Risikos, das wir mit unseren Projekten eingehen. Ein Genossenschaftsanteil kostet 100 Euro. Wir freuen uns, wenn jedes Mitglied nach Möglichkeit mindestens fünf Anteile erwirbt.

eG“ steht für „eingetragene Genossenschaft“. Die Genossenschaft BürgerEnergie Berlin eG wurde im Dezember 2011 gegründet und ist im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts in Berlin unter der Nummer GnR 734 eingetragen.

Nein. Jedes Genossenschaftsmitglied der BürgerEnergie Berlin hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe seines eingebrachten Kapitals. Wer 100 oder 500 Euro einzahlt, hat eine Stimme. Wer 500.000 Euro einzahlt, auch.

In der BEB – BürgerEnergie Berlin – können auch Minderjährige Genossenschaftsmitglied werden. Dafür ist allerdings die Zustimmung des Erziehungsberechtigten notwendig. Wenn du für deine Kinder Genossenschaftsanteile erwerben willst, gib auf dem Mitgliedsantrag den Namen deines Kindes an und schreib den Namen des Kontoinhabers bei der Bankverbindung dazu. Unterschreiben müssen beide Erziehungsberechtigte.
Sobald dein Kind 18 Jahre alt wird, gehören die auf seinen Namen eingetragenen Anteile und somit das Stimmrecht ihm. Wenn die Gewinnausschüttung ab diesem Zeitpunkt auf ein anderes Konto überwiesen werden soll, musst du bei der BEB die Kontodaten ändern lassen. Die Genossenschaftsanteile können im Übrigen auch weitervererbt werden.

Nein. In unserer Satzung ist die sogenannte Nachschusspflicht für Mitglieder ausgeschlossen. Jedes Mitglied haftet also maximal mit seinen Geschäftsanteilen, darüber hinaus nicht.

Um mitmachen zu können, freuen wir uns, wenn jedes Mitglied mindestens 5 Anteile à 100 Euro zeichnet.
Eigentlich ist bereits dieser Betrag verwaltungstechnisch kaum zu rechtfertigen, denn es entsteht ein hoher Verwaltungsaufwand pro Person. Formal ist der Beitritt in unsere Genosseschaft schon mit einem Anteil möglich.

Ja, zum Beispiel, indem du dich mit anderen zusammentust und ihr gemeinsam Mitglied der Genossenschaft werdet. Ihr habt dann gemeinsam eine Stimme in der Genossenschaft. Für das Abstimmungsverhalten in der Genossenschaft, die Gewinnaufteilung und die korrekte Versteuerung nach den persönlichen Steuersätzen der Beteiligten sind die Beteiligten dann selbst verantwortlich. Wenn du mit mehreren Personen gemeinsam Mitglied werden möchtest, einigt euch bitte unbedingt gleich zu Beginn darauf, wer euch in der Genossenschaft vertreten soll! Tragt im Beitrittsformular euren Vertreter und Ansprechpartner für die BürgerEnergie Berlin ein. Der Vertreter oder die Vertreterin nimmt dann die Rechte und Pflichten in der Genossenschaft wahr.

Unterstützen kannst du uns aber auch mit einem kleinen Förderbeitrag (für Förderbeiträge gibt es selbstverständlich keinen Mindestbetrag – uns hilft jeder Euro!) oder ganz ohne Geld, indem du unsere Idee verbreitest oder uns mit ehrenamtlicher Mitarbeit unterstützt. Hier erfährst du mehr.

Nein. Schließlich brauchen wir für eine Beteiligung am Berliner Stromnetz und unseren anderen Projekte eine ganze Menge Geld. Und da jedes Genossenschaftsmitglied unabhängig von der Höhe seiner Anteile nur eine Stimme hat, besteht die Gefahr der übermäßigen Einflussnahme Einzelner nicht.

Die BEB – BürgerEnergie Berlin – ist als Genossenschaft nicht gemeinnützig im Sinne des Finanzamtes und kann deshalb keine Spendenbescheinigungen ausstellen.

Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht in der Generalversammlung der BEB – BürgerEnergie Berlin – und damit aktives und passives Wahlrecht bei der Wahl des Aufsichtsrats der Genossenschaft, kann über die Verwendung von Gewinnen und ggf. den Umgang mit Verlusten entscheiden und ist bei allen richtungsweisenden Entscheidungen über die BEB beteiligt, die in der Generalversammlung getroffen werden.
Jedes Mitglied hat außerdem natürlich das Recht, an der Gewinnausschüttung teilzunehmen. Zu den Pflichten der Genossenschaftsmitglieder der BEB zählt die finanzielle Haftung mit ihren Geschäftsanteilen. Darüber hinaus gibt es aber keine Nachschusspflicht für die Mitglieder, diese haften also nicht mit ihrem Privatvermögen. Weiterhin sind alle Mitglieder verpflichtet, der BEB jede Änderung ihrer Anschrift und E-Mail-Adresse mitzuteilen.
Alle Rechte und Pflichten der Mitglieder der BEB lassen sich detailliert in der Satzung der Genossenschaft nachlesen.

Unsere Kampagne zur Beteiligung der Bürger*innen am Stromnetz beruht derzeit größtenteils auf ehrenamtlicher Arbeit. Sie ist nur möglich, weil uns viele Menschen mit Zeit, Energie und Erfahrung unentgeltlich unterstützen. Die Genossenschaftsanteile und auch die Treugelder werden nicht für die laufenden Kosten verwendet. Nur ein kleiner Teil wird in unsere Klimaschutzprojekte investiert – der Großteil verbleibt für unsere genossenschaftliche Beteiligung am Berliner Stromnetz.
Unsere Kampage zur Beteiligung am Stromnetz können wir nicht vollständig aus laufenden Einnahmen unserer eigenen Energieanlagen finanzieren. Sie ist nur möglich, weil uns viele Menschen mit kleinen oder großen Förderbeiträgen unterstützen. Werde Förder*in der BürgerEnergie Berlin!

Die BEB – BürgerEnergie Berlin – versteht sich als parteiübergreifender und freier Zusammenschluss. Wir stehen keiner Partei nahe und lassen uns nicht vereinnahmen, sondern sind offen für jede demokratische Unterstützung einer Beteiligung von Bürger*innen am Stromnetz – egal welche politische Farbe sie hat.

Der Kauf von Genossenschaftsanteilen kann steuerlich nicht geltend gemacht werden und Verzinsungen bzw. Dividenden sind wie von einer GmbH in die Steuererklärung mit aufzunehmen. Verlustzuweisungen sind nicht möglich.

Alle Zahlungen gelten als Gewinnausschüttungen, nicht als Zinsen. Sie sind zu versteuern. Durch die Abgeltungssteuer gilt seit dem 1. Januar 2009 ein allgemeiner Steuersatz von 25 Prozent auf Dividenden, auch solche aus Genossenschaftsanteilen. Zusätzlich müssen die Anleger*innen derzeit 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, die direkt abgeführt wird. Anleger*innen, deren Grenzsteuersatz deutlich über dem Satz der Abgeltungssteuer liegt, zählen zu den Gewinnern der Reform. (Sie müssen also nicht noch einmal zusätzlich Steuern zahlen.)
Wer einen persönlichen Grenzsteuersatz von weniger als 25 Prozent hat, kann die Differenz über die Steuererklärung zurückfordern.

Ja. Kein Investor kann mit viel Kapital unsere Genossenschaft dominieren oder sogar übernehmen, denn davor schützt uns unsere Rechtsform. Auch ein Investor, der große Summen beiträgt, hat in unserer Generalversammlung nur eine Stimme, genau wie jedes andere Mitglied auch.

Über die Gewinnaufteilung und den Umgang mit möglichen Verlusten entscheidet die Generalversammlung der BEB – BürgerEnergie Berlin -, in der jedes Mitglied stimmberechtigt ist.
Die BEB hat sich in ihrer Satzung den Grundsatz gegeben, dass mindestens 10 Prozent des Jahresüberschusses in Projekte zum Aufbau eines auf erneuerbare Energieträger ausgerichteten, sozial wie ökologisch verträglichen und nachhaltigen Energiesystems verwendet werden sollen, sofern dies die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft erlaubt. Ein Teil der Gewinne soll an die Genossenschaftsmitglieder ausgeschüttet werden.
Sollte die BEB Verluste machen, gibt es verschiedene Möglichkeiten für den Umgang damit. Einerseits wird in der Genossenschaft eine Rücklage aus den Gewinnen gebildet, um Verluste abzufedern. Darüber hinaus hat die Generalversammlung der BEB auch das Recht zu beschließen, dass die Geschäftsanteile der Mitglieder zur Deckung der Verluste verwendet werden. Eine über die Geschäftsanteile hinausgehende Nachschusspflicht für die Mitglieder gibt es nicht. Das bedeutet, dass jedes Mitglied maximal mit der von ihm als Geschäftsanteil in die Genossenschaft eingebrachten Summe haftet.

Ja. Die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft ist nicht auf Berliner*innen begrenzt.
Auch Bürger*innen aus anderen Teilen der Bundesrepublik oder anderen Ländern können Mitglieder der BürgerEnergie Berlin werden. Denn mit unserem Vorhaben wollen wir auch ein weithin sichtbares Zeichen für eine bürgereigene und ökologische Energieversorgung setzen.

Ja. Jedes Mitglied kann mit einer dreijährigen Frist seine Mitgliedschaft kündigen und hat dann Anspruch auf Auszahlung seiner Genossenschaftsanteile. Diese Fristen sind wichtig für die Handlungsfähigkeit der Genossenschaft. Die Auszahlung der Genossenschaftsanteile erfolgt, wenn die Generalversammlung den Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres festgestellt hat.



Fragen und Antworten rund um unser Engagment zum Berliner Stromnetz

Die BürgerEnergie Berlin möchte sich am Stromverteilnetz des Landes Berlin beteiligen. Es besteht aus 35.000 km Erdkabeln, 1000 km Freileitungen und den entsprechenden Masten, sowie der zugehörigen Infrastruktur aus Transformatoren und Umspannstationen auf knapp 900 km² geografischer Fläche.

Im zukünftigen Energiesystem werden die Stromverteilnetze eine zentrale Rolle spielen. Wenn der Umstieg auf Erneuerbare Energien gelingen soll, muss das Berliner Stromnetz schon heute darauf ausgerichtet werden. Außerdem erwirtschaften Stromnetze Millionengewinne. Diese sollen der Energiewende und den Bürgern zugute kommen und in der Region wirksam werden. Berlin gewinnt mit dem Stromnetz in Bürgerhand eine wertvolle Anlage der Daseinsvorsorge und der regionalen Wertschöpfung.
Mit einer direkten Beteiligung an unserem Stromnetz treiben wir die Mitgestaltung in der Energielandschaft voran, damit wir Bürger*innen über die zukünftige Energieversorgung mitentscheiden können.

Wer einen Teil eines Stromnetzes erwirbt, besitzt einen soliden Gegenwert. Entsprechend krisensicher ist die Investition in ein Netz. Da die Einkünfte aus dem Netzbetrieb von der Bundesnetzagentur kontrolliert und reguliert werden, kann ein Netzbetreiber in der Regel mit stabilen und konstanten Einnahmen rechnen. Derzeit gesteht die Netzagentur den Verteilnetzbetreibern im Durchschnitt eine Eigenkapitalrendite von fünf bis sieben Prozent zu.
Die BEB – BürgerEnergie Berlin – wird bei einer Beteiligung am Netz anteilig an den Gewinnen am Netzbetrieb beteiligt. Wer sich mit uns über unsere Genossenschaft einbringt, soll auch über Ausschüttungen davon profitieren. Über diese Ausschüttungen entscheidet die Generalversammlung der BEB, in der jedes Genossenschaftsmitglied mit entscheiden kann.
Übrigens wollen nicht nur Bürger*innen in Stromnetze investieren: Auch große, strategische Investoren wie Pensionsfonds und Rentenkassen suchen oft Anlagemöglichkeiten in diesem Bereich, da hier in der Regel stabile Gewinne bei sehr geringen Risiken zu erwarten sind.

Wenn du bereits Mitglied bist und zusätzlich zu deinen bereits gezeichneten Anteilen weitere Genossenschaftsanteile erwerben möchtest, nutze dafür einfach diese »Aufstockererklärung«. Fülle das Formular aus und sende es uns unterschrieben per Post zu.
Der Mindestbetrag für die Aufstockung beträgt 100,00 Euro (entsprechend einem Genossenschaftsanteil). Wenn es dir möglich ist, erwerbe bitte mindestens fünf zusätzliche Anteile. Für die Aufstockung deiner Anteile benötigen wir von dir nur deine persönlichen Daten und eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug des Betrags für die zusätzlichen Anteile. Die Angabe deiner Mitgliedsnummer ist nicht nötig.

Wenn du bereits Genossenschaftsmitglied bist, kannst du auch eine zusätzliche Option zeichnen. Damit sicherst du uns verbindlich zu im Falle einer Beteiligung am Berliner Stromnetz weitere Anteile zu zeichnen – aber erst dann. Nutze dafür bitte ebenfalls die Aufstockererklärung und sende uns das unterzeichnete Formular per Post zu.

Wir haben uns für die Genossenschaft entschieden, weil sie die ideale Rechtsform ist, um unsere demokratischen Ziele zu verwirklichen: Jedes Mitglied der Genossenschaft hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe seiner oder ihrer Anteile. Das heißt also, dass jedes Mitglied in gleicher Weise an den grundlegenden Entscheidungen beteiligt ist, ganz egal, wie viel Geld es einbringt.
Ein– und Austritte sind bei Genossenschaften – anders als bei anderen Rechtsformen – ohne großen Aufwand und Kosten möglich. Dadurch können problemlos auch viele kleine Anteilseigner*innen beteiligt werden. Beim Ausscheiden aus der Genossenschaft haben die Mitglieder keinen Anspruch auf Auszahlung des inneren Wertes, d.h. die Anteile können im Wert nicht über die ursprünglich eingezahlte Summe steigen. Das Unternehmen kann dadurch langfristig arbeiten.
Gleichzeitig ist die Genossenschaft ein schlagkräftiges Wirtschaftsunternehmen, das sich besonders im Energiebereich bewährt hat.

Ja. Auch juristische Personen, also Vereine, Unternehmen etc., können Mitglieder der BürgerEnergie Berlin werden. Sie erwerben genau wie natürliche Personen Anteile und nehmen ihre Rechte in der Genossenschaft durch eine Vertreter*in wahr.

Das Verteilnetz ist das Stromnetz der niedrigsten Spannungsebene. Über das Stromverteilnetz sind die Endverbraucher, also die einzelnen Haushalte, an die Netze der höheren Spannungsebenen angebunden und werden mit Elektrizität versorgt.
Die Verteilnetze gewinnen im Rahmen der Energiewende zunehmend an Bedeutung, da die Form der Energieversorgung umgestellt werden soll: In Zukunft wird Strom nicht mehr in wenigen großen fossilen Kraftwerken produziert, sondern entsteht in vielen kleinen Anlagen, dort wo gerade die Sonne scheint oder der Wind weht. Diese dezentralen Anlagen können oft nah an den Verbraucher*innen angesiedelt werden und speisen den Strom direkt in das Verteilnetz ein. Bei großen Kraftwerken muss der Strom dagegen meist über größere Entfernungen transportiert werden. Damit ändert sich ebenfalls die Rolle des Netzbetreibers: Er ist nicht länger nur Dienstleister, der Strom von A nach B leitet, sondern kann eine aktive Gestaltungsrolle einnehmen, indem er Engpässe und Überkapazitäten ausgleicht. Hierzu müssen Speicher, Erzeugungs– und Verbrauchskapazitäten gezielt eingesetzt und das Netz so intelligent umgestaltet werden, dass es den Bedürfnissen der Erneuerbaren Energien entspricht.
Wenn die Energiewende nicht an den Stromnetzen scheitern soll, braucht es intelligente Netzbetreiber, die mit aller Kraft die Einspeisung von Erneuerbaren fördern und Netzsysteme zukunftsweisend optimieren.

Der Kaufpreis für das Netz wird zwischen dem alten Netzinhaber, also Vattenfall, und dem Land Berlin als Käufer ausgehandelt. Als Grundlage dient ein Gutachten, welches das Stromnetz im Detail bewertet. Ein genauer Preis ist derzeit noch nicht beziffert. Es gibt sehr unterschiedliche Schätzungen über den Wert des Netzes, die  von knapp einer bis zu drei Milliarden Euro reichen.
Der Preis für die von uns angestrebte direkte Beteiligung der Bürger*innen am Netz ist abhängig davon, mit welcher Summe das Land Berlin das Netz von Vattenfall übernimmt und welche Höhe der Beteiligung wir mit dem Land Berlin aushandeln können.
Je mehr Menschen uns bei unserem Ziel als Mitglieder unterstützen, desto mehr können wir erreichen!

Bei der Finanzierung einer Netzbeteiligung wird von einer Eigenkapitalquote von maximal 40 Prozent ausgegangen, etwa 60 Prozent des Kaufpreises können durch zusätzliche Kredite finanziert werden. Entsprechend verringert sich auch der Anteil des Eigenkapitals, den wir beisteuern, auf einen Bruchteil.

 

In der Energiewirtschaft gibt es im Wesentlichen drei verschiedene Aufgaben: Produktion, Vertrieb (Verkauf) und Verteilung von Energie. Der Netzbetreiber ist ausschließlich für die Verteilung der Energie zuständig.

Damit die Energieversorgung sicher und zuverlässig möglich ist, muss der Netzbetreiber das Netz warten, Störungen beheben, regelmäßig erneuern und ggf. auch ausbauen.
Darüber hinaus ist er aber auch in alle Projekte eingebunden, wenn Energie in das Netz eingespeist wird. Dies ist z.B. bei jeder Photovoltaik-Anlage der Fall, wenn auf Berliner Dächern Sonnenenergie produziert wird. Für den geplanten Ausbau Berlins zur SolarCity kommt dem Netzbetreiber deshalb eine besondere Rolle zu diesen Prozess möglichst niederschwellig und effizient zu unterstützen.
Weitere wichtige Rollen übernimmt der Netzbetreiber in der Verknüpfung mit anderen Energiesektoren: z.B. beim Umstieg auf Elektromobilität, denn auch der Aufbau der Ladeinfrastrutur muss mit dem Netzbetrieb Hand in Hand gehen oder im Wärmesektor, wenn Wärmeangebote elektrisch zur Verfügung gestellt werden.

Die Einnahmen eines Netzbetreibers setzen sich aus den sogenannten Netznutzungsentgelten zusammen, die jede/r Verbraucher*in mit der Stromrechnung zahlt. Momentan machen die Netznutzungsentgelte für Privathaushalte etwa 25 Prozent des Strompreises aus. Da ein Stromnetz ein natürliches Monopol, der Netzbetrieb also ein wettbewerbsfreier Markt ist, werden die Netznutzungsentgelte von der Bundesnetzagentur reguliert. Diese legt fest, welche Kosten die Netzbetreiber auf die Endverbraucher*innen umlegen können, wie hoch also entsprechend die Netzentgelte angelegt sein dürfen. Mit den Netznutzungsentgelten finanziert der Netzbetreiber dann die Instandhaltung des Netzes und Investitionen inkl. entsprechender Fremdkapitalkosten. Zusätzlich genehmigt die Bundesnetzagentur, dass jeder Netzbetreiber aus den Netzentgelten eine Eigenkapitalrendite erzielen darf. Derzeit liegt die genehmigte Rendite für Verteilnetzbetreiber im Durchschnitt bei fünf bis sieben Prozent.

Das Berliner Stromverteilnetz ist im Eigentum der »Stromnetz Berlin GmbH«. Das Unternehmen wurde nach der Zustimmung zum Rückkauf durch das Berliner Abgeordnetenhaus im Juni 2021 eine Tochtergesellschaft des Landes Berlin.

Zuvor lag die Eigentümerschaft zu einhundert Prozent beim Energiekonzern Vattenfall Europe, der sich im Oktober 2020 zum Verkauf an das Land Berlin entschlossen hat.

Als Mitglied der BürgerEnergie Berlin!
Alle Mitglieder stellen Geld zur Verfügung und so bringen wir gemeinsam das für die direkte Beteiligung der Bürger*innen nötige Kapital zusammen.

Da die Einkünfte aus dem Netzbetrieb von der Bundesnetzagentur kontrolliert und reguliert werden, kann ein Netzbetreiber in der Regel mit stabilen und konstanten Einnahmen rechnen. Derzeit gesteht die Bundesnetzagentur den Verteilnetzbetreibern im Durchschnitt eine Eigenkapitalrendite von fünf bis sieben Prozent zu.
Die tatsächliche Rendite wird maßgeblich abhängig sein vom Kaufpreis des Netzes, der zwischen dem Land Berlin und Vattenfall ausgehandelt wird.
Wenn die BEB – BürgerEnergie Berlin – am Netz beteiligt wird, stehen ihr anteilig Gewinne aus dem Netzbetrieb zu. Wer als Mitglied unserer Genossenschaft die Beteiligung am Stromnetz unterstützt, soll auch über Ausschüttungen an Gewinnen beteiligt werden. Über die Verwendung von Überschüssen entscheidet die Generalversammlung der BEB, in der jedes Genossenschaftsmitglied mit entscheiden kann.

Unser Ziel heißt: Echte Beteiligung der Bürger*innen am Stromnetz über unsere Genossenschaft.
Wir wollen eine kommunale Partnerschaft mit dem Land Berlin für den Stromnetzbetrieb. Eine alleinige Rekommunalisierung halten wir jedoch für nicht ausreichend, um den ökologischen und nachhaltigen Netzbetrieb sicherzustellen. Die Entscheidungen über Netzbetrieb und Gewinnverwendung lägen in diesem Fall größtenteils im Ermessen von Senat und Verwaltung. Es bestünde die Gefahr, dass sie den politisch-taktischen Zielen der Landespolitik unterworfen würden. Die im politischen Tagesgeschäft relevanten Zeithorizonte von einer oder zwei Legislaturperioden hätten im Zuge von Wahlkämpfen unter Umständen eine größere Bedeutung als die Verfolgung langfristiger Ziele hinsichtlich Nachhaltigkeit und Daseinsvorsorge.
Auch eine erneute Privatisierung in Zeiten knapper Kassen könnte nicht ausgeschlossen werden. Daher braucht es auch die Beteiligung einer Bürgergenossenschaft am Stromnetz.
Die BEB – BürgerEnergie Berlin – als Miteigentümerin am Stromnetz kann sicherstellen, dass die politischen Ziele nicht aus dem Blickfeld des Netzbetreibers verschwinden, sondern konsequent umgesetzt werden. Daneben kann die direkte finanzielle Beteiligung von Bürger*innen am Kauf des Stromnetzes eine Belastung des Berliner Haushaltes deutlich verringern. Wir können so maßgeblich zur Finanzierung des Netzkaufs beitragen und gleichzeitig die Akzeptanz und die politischen Voraussetzungen für ein Netz in Bürgerhand schaffen.

Dieses stemmen wir gemeinsam – indem viele Bürger*innen Mitglied unserer Genossenschaft werden.
Bei der Finanzierung einer Netzbeteiligung wird von einer Eigenkapitalquote von maximal 40 Prozent ausgegangen, etwa 60 Prozent des Kaufpreises können durch zusätzliche Kredite finanziert werden. Entsprechend verringert sich auch der Anteil des Eigenkapitals, den wir beisteuern, auf einen Bruchteil.

Der Preis für die von uns angestrebte direkte Beteiligung der Bürger*innen am Netz ist abhängig davon, mit welcher Summe das Land Berlin das Netz von Vattenfall übernimmt und welche Höhe der Beteiligung wir mit dem Land Berlin aushandeln können.

Momentan beteiligen sich über 2.500 Personen finanziell für eine direkte Beteiligung der Bürger*innen über unsere Genossenschaft. Sie haben gemeinsam bereits mehr als 11 Millionen Euro dafür bereitgestellt haben. (Stand: Oktober 2020)

Ja. Kein Investor kann mit viel Kapital unsere Genossenschaft dominieren oder sogar übernehmen, denn davor schützt uns unsere Rechtsform. Auch ein Investor, der große Summen beiträgt, hat in unserer Generalversammlung nur eine Stimme, genau wie jedes andere Mitglied auch.

Aktuelle Informationen zum Stand der Kampagne zur genossenschaftlichen Beteiligung am Stromnetz findest du unter dem Menüpunkt »Informieren«, auf der Facebook-Seite der BEB – BürgerEnergie Berlin – und selbstverständlich im direkten Kontakt mit uns.



Fragen und Antworten zu Treugeber*innen

Treugeber*in zu werden ist seit dem Herbst 2020 nicht mehr vorgesehen, sondern ist ein Element aus den Startjahren unseres Engagements für eine direkte Beteiligung der Bürger*innen am Berliner Stromnetz. Bitte unterstütze uns direkt als Mitglied in unserer Genossenschaft!

Als Treugeber*in bist du nicht unmittelbar Mitglied der Genossenschaft, sondern zahlst erst einmal nur Geld auf ein unabhängig von der BEB – BürgerEnergie Berlin – bestehendes Treuhandkonto ein. Gleichzeitig verpflichtest du dich, Mitglied der BEB zu werden, wenn es zu einer Beteiligung am Stromnetz kommt. Gelingt uns die Beteiligung am Stromnetz, werden die Gelder auf dem Treuhandkonto in Genossenschaftsanteile umgewandelt und alle Treugeber*innen werden Mitglieder der BEB. Kommt die Beteiligung am Stromnetz nicht zustande, werden die Gelder an die Treugeber*innen vollständig zurückgezahlt und die Absichtserklärung zur Mitgliedschaft in der Genossenschaft verfällt. Die Mindesteinlage für Treugeber*innen beträgt 500 EUR (entspricht fünf Genossenschaftsanteilen).

 

Die GLS Treuhand e.V. ist Treuhänderin der BürgerEnergie Berlin.
Sie ist ein gemeinnütziger Verein, der Menschen, die ihr Geld sinnvoll einsetzen möchten, mit gemeinnützigem Engagement und sozialem Unternehmertum zusammenbringt. Das Aufgabenfeld der GLS Treuhand bewegt sich in den Bereichen Stiften, Schenken und Vererben. Sie betreibt eigene Zukunftsstiftungen und ist Treuhänderin zahlreicher Stiftungen und Stiftungsfonds.

Die Verwaltung und Anlage der Treugelder nimmt der Treuhänder, die GLS Treuhand, vor. Sie hat sich verpflichtet, die Gelder auf Tages– und Festgeldkonten der GLS Bank anzulegen. Die GLS Bank gehört dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken und dessen Einlagensicherungseinrichtung an. Die Treugelder sind zu 100% über diesen Sicherungsfonds gesichert. Darüber hinaus gelten für die Konten die ökologischen, sozialen und ökonomischen Anlagekriterien der GLS Bank.
Gleiches gilt auch für die Gelder, die als Genossenschaftsanteile gezeichnet werden. Sie werden auf Tages– und Festgeldkonten der GLS Bank angelegt.

Wenn ein mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligungserwerb der BEB – BürgerEnergie Berlin – am Stromverteilnetz Berlins zustande gekommen ist und sicher gestellt ist, dass die Beteiligung vollzogen werden kann (also entsprechende Kredite zur Verfügung stehen), dann wird der Treuhänder die Beträge auf dem Treuhandkonto an die BEB auszahlen. Die BEB wird damit alle Treugeber*innen als Mitglieder in die Genossenschaft aufnehmen. Die auf das Treuhandkonto eingezahlten Beträge werden dann in Geschäftsanteile der BürgerEnergie Berlin umgewandelt.

Wenn du bereits Treugeber*in bist, kannst du deine Treugelder ganz einfach aufstocken, indem du einen weiteren Treuhandvertrag ausfüllst. Nutze dafür das allgemeine Treuhand-Formular und sende es unterschrieben per Post an die GLS Treuhand e.V.. Die Mindestsumme für eine Aufstockung der Treugelder beträgt 500,00 Euro. Bitte vermerke auf dem Formular, dass du bereits Treugeber*in bist. Für die Aufstockung der Treugelder benötigen wir von dir nur deine persönlichen Daten und eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug des Betrags für die zusätzlichen Treugelder. Die Angabe deiner Bearbeitungsnummer ist nicht nötig.

Wenn du bereits Treugeber*in bist, kannst du auch eine zusätzliche Option zeichnen, ohne weitere Treugelder einzuzahlen. Auch hierfür kannst du den allgemeinen Treuhandvertrag nutzen. Gib in diesem Fall bitte deine persönlichen Daten sowie den gewünschten Betrag für die zusätzliche Option an und mache auf dem Vertrag deutlich, dass du bereits Treugeber*in bist. Bitte sende das unterschriebene Formular per Post an die GLS Treuhand e.V..

Die Treugeber*innen erhalten für die Treugelder keine Zinsen. Die Zinsen, die auf dem Treuhandkonto entstehen, werden für die anfallenden Verwaltungsarbeiten (Erfassung der Daten, Verwaltung der Konten und ggf. Rückabwicklung der Gelder) verwendet. Bei den momentan üblichen Niedrigzinssätzen wird auch der Großteil der Zinsen für diese Verwaltungsarbeiten benötigt werden. Sollten darüber hinaus Zinsen anfallen oder sollte das Zinsniveau insgesamt ansteigen, werden die Erträge daraus in die „Stiftung Neue Energie“ der GLS Treuhand fließen, die Projekte für eine nachhaltige, atomstromfreie Energieversorgung in Bürgerhand fördert.
Kommt es zu einer Beteiligung am Stromnetz, werden die Treugelder in Genossenschaftsanteile der BürgerEnergie Berlin umgewandelt. Alle Treugeber*innen werden vorab darüber informiert. Jedes Mitglied wird entsprechend der Höhe seiner eingezahlten Beiträge an der Gewinnausschüttung der Genossenschaft beteiligt.

Wenn der Vorstand der BEB – BürgerEnergie Berlin – dem Treuhänder mitteilt, dass kein mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligungserwerb der BEB am Stromverteilnetz Berlins zustande gekommen ist oder zustande kommen wird, dann wird der Treuhänder die Beträge auf dem Treuhandkonto an die Treugeber zurückzahlen. Dies wird er innerhalb einer Frist von zwei Monaten tun. Die Treugeber werden in diesem Fall nicht Genossenschaftsmitglieder der BEB, es entstehen dann auch keine weiteren Kosten oder Pflichten.

Ja. Du kannst Mitglied werden, obwohl du schon Treugeber*in bist und uns ggf. auch schon Optionen zur Verfügung gestellt hast. Mit einer Mitgliedschaft unterstützt du schon jetzt auch die laufenden Projekte der BEB – BürgerEnergie Berlin.
Wenn es zu einer Beteiligung der BEB am Berliner Stromnetz kommt, werden die Gelder auf dem Treuhandkonto als weitere Genossenschaftsanteile der bereits bestehenden Mitgliedschaft zugeordnet.

Für die Kündigung des Treuhandvertrags gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist, die Rückzahlung der Treugelder erfolgt dann innerhalb von zwei Monaten.

Die Kündigung hat schriftlich gegenüber der GLS Treuhand zu erfolgen.
Adresse:
GLS Treuhand e.V.
44774 Bochum