Hafte ich als Genossenschaftsmitglied mit meinem Privatvermögen?

Nein. In unserer Satzung ist die sogenannte Nachschusspflicht für Mitglieder ausgeschlossen. Jedes Mitglied haftet also maximal mit seinen Geschäftsanteilen, darüber hinaus nicht.

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Was passiert mit Gewinnen und Verlusten der BürgerEnergie Berlin?

Über die Gewinnaufteilung und den Umgang mit möglichen Verlusten entscheidet die Generalversammlung der BEB – BürgerEnergie Berlin -, in der jedes Mitglied stimmberechtigt ist. Die BEB hat sich in ihrer Satzung den Grundsatz gegeben, dass mindestens 10 Prozent des Jahresüberschusses in Projekte zum Aufbau eines auf erneuerbare Energieträger ausgerichteten, sozial wie ökologisch verträglichen und nachhaltigen …

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Welche Rechte und Pflichten habe ich als Genossenschaftsmitglied?

Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht in der Generalversammlung der BEB – BürgerEnergie Berlin – und damit aktives und passives Wahlrecht bei der Wahl des Aufsichtsrats der Genossenschaft, kann über die Verwendung von Gewinnen und ggf. den Umgang mit Verlusten entscheiden und ist bei allen richtungsweisenden Entscheidungen über die BEB beteiligt, die in der Generalversammlung getroffen …

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Ist das Stimmrecht abhängig vom eingezahlten Kapital?

Nein. Jedes Genossenschaftsmitglied der BürgerEnergie Berlin hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe seines eingebrachten Kapitals. Wer 100 oder 500 Euro einzahlt, hat eine Stimme. Wer 500.000 Euro einzahlt, auch.

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Wird verhindert, dass große Investoren die Genossenschaft dominieren oder gar übernehmen?

Ja. Kein Investor kann mit viel Kapital unsere Genossenschaft dominieren oder sogar übernehmen, denn davor schützt uns unsere Rechtsform. Auch ein Investor, der große Summen beiträgt, hat in unserer Generalversammlung nur eine Stimme, genau wie jedes andere Mitglied auch.

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Kann ich mich auch beteiligen, wenn ich nicht in Berlin wohne?

Ja. Die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft ist nicht auf Berliner*innen begrenzt. Auch Bürger*innen aus anderen Teilen der Bundesrepublik oder anderen Ländern können Mitglieder der BürgerEnergie Berlin werden. Denn mit unserem Vorhaben wollen wir auch ein weithin sichtbares Zeichen für eine bürgereigene und ökologische Energieversorgung setzen.

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Ich kann den Mindestbetrag nicht aufbringen. Kann ich mich trotzdem beteiligen?

Ja, zum Beispiel, indem du dich mit anderen zusammentust und ihr gemeinsam Mitglied der Genossenschaft werdet. Ihr habt dann gemeinsam eine Stimme in der Genossenschaft. Für das Abstimmungsverhalten in der Genossenschaft, die Gewinnaufteilung und die korrekte Versteuerung nach den persönlichen Steuersätzen der Beteiligten sind die Beteiligten dann selbst verantwortlich. Wenn du mit mehreren Personen gemeinsam …

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Gibt es einen Maximalbetrag?

Nein. Schließlich brauchen wir für eine Beteiligung am Berliner Stromnetz und unseren anderen Projekte eine ganze Menge Geld. Und da jedes Genossenschaftsmitglied unabhängig von der Höhe seiner Anteile nur eine Stimme hat, besteht die Gefahr der übermäßigen Einflussnahme Einzelner nicht.

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Warum gibt es einen Mindestbeitrag?

Um mitmachen zu können, freuen wir uns, wenn jedes Mitglied mindestens 5 Anteile à 100 Euro zeichnet. Eigentlich ist bereits dieser Betrag verwaltungstechnisch kaum zu rechtfertigen, denn es entsteht ein hoher Verwaltungsaufwand pro Person. Formal ist der Beitritt in unsere Genosseschaft schon mit einem Anteil möglich.

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