Ja. Jedes Mitglied kann mit einer dreijährigen Frist seine Mitgliedschaft kündigen und hat dann Anspruch auf Auszahlung seiner Genossenschaftsanteile. Diese Fristen sind wichtig für die Handlungsfähigkeit der Genossenschaft. Die Auszahlung der Genossenschaftsanteile erfolgt, wenn die Generalversammlung den Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres festgestellt hat.
Zusätzlich sieht unsere Satzung ein Sonderkündigungsrecht vor für den Fall, dass es nicht zu einer Beteiligung unserer Genossenschaft am Berliner Stromnetz kommt. Dann sind ein Austritt und eine Rückerstattung der Gelder innerhalb weniger Monate möglich.