⚡Alle wollen eigentlich Mieterstrom, aber es hängt an diversen Stellen – seien es die Kapazitäten der Stromnetz Berlin oder die unklare Rechtslage zum Thema „Kundenanlage“. 📺 In der Abendschau war unsere Aufsichtsratsvorsitzende Arwen Colell zu sehen bei einem Mieterstromprojekt von uns, das seit Monaten fertig ist, aber nicht in Betrieb genommen werden kann, da es …
Rückblick Lange Nacht des Klimas 13.9.25
Die Lange Nacht des Klimas 2025 war ein echtes Highlight! Am 13. September hat die Kulturfabrik Moabit ihre Türen geöffnet und sich in einen bunten Erfahrungs-, Wahrnehmungs- und Aktionsraum verwandelt. Die Besucher*innen tauchten ein in die großen Fragen unserer Zeit: Wie gelingt gesellschaftlicher Wandel im Angesicht der Klimakrise? Die Antworten waren so vielfältig wie die …
PV-Anlage in Spandau als Mieterstrom
In Zusammenarbeit mit der Szloma-Albam-Stiftung sind unsere neuesten PV-Anlagen in Spandau entstanden.
Was bedeutet „eG“?
„eG“ steht für „eingetragene Genossenschaft“. Die Genossenschaft BürgerEnergie Berlin eG wurde im Dezember 2011 gegründet und ist im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts in Berlin unter der Nummer GnR 734 eingetragen.
Wie steht die BürgerEnergie Berlin zu Parteien?
Die BEB – BürgerEnergie Berlin – versteht sich als parteiübergreifender und freier Zusammenschluss. Wir stehen keiner Partei nahe und lassen uns nicht vereinnahmen, sondern sind offen für jede demokratische Unterstützung einer Beteiligung von Bürger*innen am Stromnetz – egal welche politische Farbe sie hat.
Gibt es Spendenbescheinigungen für Förderbeiträge an die BürgerEnergie Berlin?
Die BEB – BürgerEnergie Berlin – ist als Genossenschaft nicht gemeinnützig im Sinne des Finanzamtes und kann deshalb keine Spendenbescheinigungen ausstellen.
Wie finanziert sich die BürgerEnergie Berlin?
Durch unsere Beteiligungen an PV-Projekten auf Dächern und Freiflächen in und um Berlin haben wir mittlerweile regelmäßige Einnahmen für unsere Genossenschaft. Wir bauen diese stets aus und entwickeln neue PV-Projekte, v.a. im Mieterstrom-Bereich, um die Genossenschaftsanteile satzungsgemäß für die Energiewende einzusetzen. Außerdem entwickeln wir mit Partner*innen Projekte, für die wir teilweise Förderung beantragen können. Zudem …
Wer ist die BürgerEnergie Berlin?
Die BEB – BürgerEnergie Berlin eG – ist eine Genossenschaft, die Bürger*innen zusammenschließt, um gemeinschaftlich für ein nachhaltiges, klimaschonendes und bürgereigenes Energiesystem in Berlin einzutreten. Wir sind ein freier, parteiübergreifender Zusammenschluss von Bürger*innen. Wer sich mit uns für dieses Ziel einsetzen möchte, ist uns herzlich willkommen!
Wie werden Gewinnausschüttungen der BürgerEnergie Berlin versteuert?
Alle Zahlungen gelten als Gewinnausschüttungen, nicht als Zinsen. Sie sind zu versteuern. Durch die Abgeltungssteuer gilt seit dem 1. Januar 2009 ein allgemeiner Steuersatz von 25 Prozent auf Dividenden, auch solche aus Genossenschaftsanteilen. Zusätzlich müssen die Anleger*innen derzeit 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, die direkt abgeführt wird. Anleger*innen, …
Wie werden Genossenschaftsanteile steuerlich behandelt?
Der Kauf von Genossenschaftsanteilen kann steuerlich nicht geltend gemacht werden und Verzinsungen bzw. Dividenden sind wie von einer GmbH in die Steuererklärung mit aufzunehmen. Verlustzuweisungen sind nicht möglich.
Gibt es ein Mindestalter für die Mitgliedschaft in der BürgerEnergie Berlin? Kann ich für meine Kinder Anteile erwerben?
In der BEB – BürgerEnergie Berlin – können auch Minderjährige Genossenschaftsmitglied werden. Dafür ist allerdings die Zustimmung des Erziehungsberechtigten notwendig. Wenn du für deine Kinder Genossenschaftsanteile erwerben willst, gib auf dem Mitgliedsantrag den Namen deines Kindes an und schreib den Namen des Kontoinhabers bei der Bankverbindung dazu. Unterschreiben müssen beide Erziehungsberechtigte. Sobald dein Kind 18 …
Kann ich meine Genossenschaftsanteile wieder kündigen oder verkaufen?
Ja. Jedes Mitglied kann mit einer dreijährigen Frist seine Mitgliedschaft kündigen und hat dann Anspruch auf Auszahlung seiner Genossenschaftsanteile. Diese Fristen sind wichtig für die Handlungsfähigkeit der Genossenschaft. Die Auszahlung der Genossenschaftsanteile erfolgt, wenn die Generalversammlung den Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres festgestellt hat.
 
		 
		 
		