Wir werden die Gelder für die Zeit bis zur Beteiligung am Stromnetz angelegt?

Die Verwaltung und Anlage der Treugelder nimmt der Treuhänder, die GLS Treuhand, vor. Sie hat sich verpflichtet, die Gelder auf Tages– und Festgeldkonten der GLS Bank anzulegen. Die GLS Bank gehört dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken und dessen Einlagensicherungseinrichtung an. Die Treugelder sind zu 100% über diesen Sicherungsfonds gesichert. Darüber hinaus gelten für …

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Ich bin bereits Genossenschaftsmitglied. Wie kann ich weitere Anteile erwerben?

Wenn du bereits Mitglied bist und zusätzlich zu deinen bereits gezeichneten Anteilen weitere Genossenschaftsanteile erwerben möchtest, nutze dafür einfach diese »Aufstockererklärung«. Fülle das Formular aus und sende es uns unterschrieben per Post zu. Der Mindestbetrag für die Aufstockung beträgt 100,00 Euro (entsprechend einem Genossenschaftsanteil). Wenn es dir möglich ist, erwerbe bitte mindestens fünf zusätzliche Anteile. …

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Können sich auch Firmen oder Vereine beteiligen?

Ja. Auch juristische Personen, also Vereine, Unternehmen etc., können Mitglieder der BürgerEnergie Berlin werden. Sie erwerben genau wie natürliche Personen Anteile und nehmen ihre Rechte in der Genossenschaft durch eine Vertreter*in wahr.

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Kann ich mich auch beteiligen, wenn ich nicht in Berlin wohne?

Ja. Die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft ist nicht auf Berliner*innen begrenzt. Auch Bürger*innen aus anderen Teilen der Bundesrepublik oder anderen Ländern können Mitglieder der BürgerEnergie Berlin werden. Denn mit unserem Vorhaben wollen wir auch ein weithin sichtbares Zeichen für eine bürgereigene und ökologische Energieversorgung setzen.

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Ich kann den Mindestbetrag nicht aufbringen. Kann ich mich trotzdem beteiligen?

Ja, zum Beispiel, indem du dich mit anderen zusammentust und ihr gemeinsam Mitglied der Genossenschaft werdet. Ihr habt dann gemeinsam eine Stimme in der Genossenschaft. Für das Abstimmungsverhalten in der Genossenschaft, die Gewinnaufteilung und die korrekte Versteuerung nach den persönlichen Steuersätzen der Beteiligten sind die Beteiligten dann selbst verantwortlich. Wenn du mit mehreren Personen gemeinsam …

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Gibt es einen Maximalbetrag?

Nein. Schließlich brauchen wir für eine Beteiligung am Berliner Stromnetz und unseren anderen Projekte eine ganze Menge Geld. Und da jedes Genossenschaftsmitglied unabhängig von der Höhe seiner Anteile nur eine Stimme hat, besteht die Gefahr der übermäßigen Einflussnahme Einzelner nicht.

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Warum gibt es einen Mindestbeitrag?

Um mitmachen zu können, freuen wir uns, wenn jedes Mitglied mindestens 5 Anteile à 100 Euro zeichnet. Eigentlich ist bereits dieser Betrag verwaltungstechnisch kaum zu rechtfertigen, denn es entsteht ein hoher Verwaltungsaufwand pro Person. Formal ist der Beitritt in unsere Genosseschaft schon mit einem Anteil möglich.

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Wie sind die Gewinnaussichten bei einer Beteiligung am Stromnetz?

Da die Einkünfte aus dem Netzbetrieb von der Bundesnetzagentur kontrolliert und reguliert werden, kann ein Netzbetreiber in der Regel mit stabilen und konstanten Einnahmen rechnen. Derzeit gesteht die Bundesnetzagentur den Verteilnetzbetreibern im Durchschnitt eine Eigenkapitalrendite von fünf bis sieben Prozent zu. Die tatsächliche Rendite wird maßgeblich abhängig sein vom Kaufpreis des Netzes, der zwischen dem …

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Kann ich gleichzeitig Genossenschaftsmitglied und Treugeber*in sein?

Ja. Du kannst Mitglied werden, obwohl du schon Treugeber*in bist und uns ggf. auch schon Optionen zur Verfügung gestellt hast. Mit einer Mitgliedschaft unterstützt du schon jetzt auch die laufenden Projekte der BEB – BürgerEnergie Berlin. Wenn es zu einer Beteiligung der BEB am Berliner Stromnetz kommt, werden die Gelder auf dem Treuhandkonto als weitere …

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