Warum gerade jetzt das Sonderkündigungsrecht?

Der neue schwarz-rote Senat sieht in seinem Koalitionsvertrag nicht vor, die Empfehlung der Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“ umzusetzen. Diese hat eine Beteiligung von Bürger*innen am Stromnetz empfohlen. Aufsichtsrat und Vorstand haben deshalb festgestellt, dass in den kommenden 3 Jahren keine wirtschaftliche Beteiligung unserer Genossenschaft zu erwarten ist. Bis dato war die Genossenschaft entweder Bieterin …

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Gibt die Genossenschaft ihre Ambitionen einer Netzbeteiligung auf?

Nein. Wir halten es derzeit für noch wichtiger, unseren Anspruch von Teilhabe und Mitbestimmung der Bürger*innen an der Energiewende einzufordern. Einerseits, weil mit dem Engagement des Landes Berlin auch auf das Fernwärme- und Gasnetz Einfluss zu nehmen, eine sektorübergreifende Planungsperspektive entsteht. Wir halten es für unerlässlich, Bürger*innen auf dieser strategischen Ebene eine Stimme zu geben. …

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Was wünscht sich die Genossenschaft?

Wir brauchen weiterhin möglichst alle unsere Mitglieder. Wir wollen unsere Aktivitäten für Klimaschutzmaßnahmen in Berlin verstärken. Unsere Erfahrungen im Bereich Photovoltaik-Mieterstrom und dem gemeinschaftlichen Selbstbau sind dafür die Basis. Dazu gehört aber auch, dass wir langfristig, sicher und planvoll mehr Genossenschaftskapital als bisher investieren wollen. Wir sind derzeit in einer sehr entscheidenden Phase Klimaschutz umzusetzen. …

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Wo wird das Sonderkündigungsrecht geregelt?

Das Sonderkündigungsrecht ist in der Satzung unter §9 Abs. 2 verankert. Dort heißt es: „Wenn Vorstand und Aufsichtsrat in gemeinsamer Sitzung feststellen, dass das erste Projekt der Genossenschaft, der Kauf des Berliner Stromnetzes oder nennenswerter Teile davon, nicht zustande kommt, dann können die Mitglieder einmalig mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres …

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Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn du das Sonderkündigungsrecht nutzen möchtest, hast du 3 Monate ab Eingang der Benachrichtigung Zeit, schriftlich per Post die Mitgliedschaft in der BürgerEnergie Berlin zu kündigen. Ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Kündigungsschreibens in der BürgerEnergie Berlin gilt die Frist des Sonderkündigungsrechts von sechs Monaten zum Jahresende. Geht beispielsweise die Kündigung im August 2023 bei …

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Welche Erfordernisse an die Form der Kündigung gibt es?

Die Kündigung muss uns per Post im Original inkl. Unterschrift zugehen. Ein digitales Dokument oder eine E-Mail ist leider nicht ausreichend. Bitte vermerke zusätzlich einen Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht sowie deine Anschrift auf der Kündigung. Das erleichtert uns die Bearbeitung. Unsere Adresse ist: BürgerEnergie Berlin eG Oberlandstr. 26-35 12099 Berlin

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Welche Fristen gelten außerhalb der Sonderkündigung?

Abseits des Sonderkündigungsrechts können Mitglieder ordentlich kündigen mit einer Frist von 3 Jahren zum Ende des Geschäftsjahres gemäß §9 Abs. 1 der Satzung.

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Wird das Sonderkündigungsrecht noch einmal zu einem späteren Zeitpunkt angeboten?

Nein, das Sonderkündigungsrecht wird einmalig eingeräumt. Es werden alle Mitglieder zeitgleich, in der Regel per E-Mail, benachrichtigt.

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Wann werden meine gekündigten Genossenschaftsanteile ausgezahlt?

Die Auszahlung ist abhängig vom Jahresergebnis des Geschäftsjahres, zu dessen Ende die Kündigung wirksam wird, und dem Datum, an welchem die Generalversammlung den Jahresabschluss feststellt. Im Anschluss an den Verwendungsbeschluss des Jahresüberschusses oder –fehlbetrages durch die Generalversammlung erfolgt die Auszahlung. Im Normalfall finden Generalversammlungen vor dem 30.06. eines Jahres statt, so dass die Auszahlung gekündigter …

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