Die BürgerEnergie Berlin ist zu Gast auf den Berliner Energietagen 2023.
Jetzt auch in Schöneberg!
In Zusammenarbeit mit dem Ev. Seniorenheim Albestraße entsteht unsere erste PV-Anlage in Berlin Schöneberg!
24.01.23: Energienetze – Teilhabe und Mitbestimmung
Der Berliner Senat möchte sich nach dem Rückkauf des Stromnetzes auch am Fernwärme- und Gasnetz beteiligen . Wir stellen unsere Positionen für die Umsetzung dieser Ziele sowie der genossenschaftlichen Beteiligung von Bürger*innen vor.
Kann ich Vorschläge für die Tagesordnung einbringen?
Mitglieder der BürgerEnergie Berlin können Vorschläge für die Tagesordnung vorab an den Vorstand senden. Diese kannst du per e-Mail an info[at]buerger-energie-berlin.de senden. Die Entscheidung darüber obliegt dem Vorstand. Bitte beachte, dass 10 Tage vor der Generalversammlung die abschließende Tagesordnung allen Mitgliedern vorliegen muss. Näheres dazu regelt § 6 Abs. 1 und 2 unserer Satzung.
Kann ich Gegenstände zur Beschlussfassung in die Tagesordnung der GV einbringen?
Mitglieder der BürgerEnergie Berlin können Vorschläge für Beschlussfassungen vorab an den Vorstand senden. Sende diese bitte an info[at]buerger-energie-berlin.de und teile darin auch Zweck und Gründe für den Gegenstand zur Beschlussfassung mit. Die Enscheidung, ob der Vorschlag zur Abstimmung aufgenommen wird, obliegt dem Vorstand. Näheres dazu regelt § 6 Abs. 1 und 2 unserer Satzung.
Kann ich Vorschläge zur Wahl von Mitgliedern in den Aufsichtsrat machen?
Mitglieder der BürgerEnergie Berlin können Vorschläge zur Wahl von Mitgliedern in den Aufsichsrat machen. Die Wahlvorschläge müssen zwei Wochen vor der Generarlversammlung schriftlich eingegangen sein. Bitte sende deine Wahlvorschläge an info[at]buerger-energie-berlin.de. Dieser Punkt ist in unserer Satzung unter § 8 Abs. 4 geregelt.
Kann ich als Nicht-Mitglied an der Generalversammlung teilnehmen?
Nichtmitglieder können an der Veranstaltung teilnehmen, werden jedoch um vorherige Anmeldung unter info[at]buerger-energie-berlin.de gebeten. Bei der Generalversammlung sind ausschließlich die Mitglieder der BürgerEnergie Berlin eG stimmberechtigt.
Wann beginnt die Generalversammlung?
Die Generalversammlung beginnt um 18 Uhr, der Einlass ist bereits ab ca. 17.30 Uhr möglich.
Wo finde ich die Beschlussfassungen für die Generalversammlung?
Die Vorschläge von Aufsichtsrat und Vorstand für die Beschlussfassungen können vorab eingesehen werden. Sie sind auf dieser Seite unter „Dokumente“ verlinkt.
Wo finde ich die Bestimmungen zur Generalversammlung und zur Genossenschaft?
Alle Bestimmungen zur Generalversammlung und zur Genossenschaft kannst du in unserer Satzung nachlesen. Sie sind auf dieser Seite unter „Dokumente“ verlinkt.
Ich kann nicht an der Generalversammlung teilnehmen, kann ich trotzdem abstimmen?
Solltest du nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen können, kannst du eine andere Person bevollmächtigen, dein Stimmrecht für dich wahrzunehmen. Du findest die Vollmacht als Formular auf dieser Seite unter „Dokumente“. Diese Vollmacht ist ausgefüllt im Original am Einlass der Generalversammlung vorzulegen.
Wo finde ich den aktuellen Geschäftsbericht?
Als weiterführende Information für die Generalversammlung steht dir der Geschäftsbericht 2022 digital zur Verfügung. Er ist auf dieser Seite unter „Dokumente“ verlinkt. Auf der Versammlung werden wir einige wenige gedruckte Exemplare vorhalten.