Informationen für Treugeber*innen der BürgerEnergie Berlin
Informationen für Treugeber*innen der BürgerEnergie Berlin
In den letzten Jahren haben wir im Solarbereich unseren Schwerpunkt auf Mieterstromprojekte gelegt: Wir realisieren Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern und verbinden dabei Bürgerbeteiligung mit PV-Expertise. So haben wir bewusst jenseits einer Beteiligung am Berliner Stromnetz gearbeitet. Als anerkannte Expert*innen für Photovoltaik-Mieterstrom wollen wir nun weitere Projekte im Umfang von mehr als 1 Megawattt Solarleistung umsetzen und mehr Kapital investieren.
Vor uns liegt eine wachsende Zahl neuer Projekte – für Bewohner*innen, die günstigen Solarstrom nutzen können, und für unsere Genossenschaft, die damit Einnahmen erzielt und die Energiewende in Berlin konkret voranbringt. Gleichzeitig werden wir uns weiterhin für eine klimagerechte Energiepolitik einsetzen und die rekommunalisierte Energieinfrastruktur kritisch begleiten. Auch wenn wir 2023 unsere Beteiligung am Stromnetz ausgesetzt haben, bleibt unser Anspruch auf Mitbestimmung bestehen.
Gerade jetzt ist es klimapolitisch wichtiger denn je, entschlossen zu handeln. Dafür brauchen wir Dich!
Du hast einen Treuhandvertrag mit dem GLS Treuhand e.V. abgeschlossen. Wir laden Dich ein, die dort hinterlegten Treugelder in Mitgliedsanteile der BürgerEnergie Berlin eG umzuwandeln. Da die GLS Treuhand die Verträge bis Jahresende beendet, besteht Handlungsbedarf: Ohne Umwandlung wird Dein Vertrag gekündigt (siehe Schreiben der GLS Treuhand). Wir würden uns sehr freuen, wenn Du Deine Unterstützung künftig in Form von Genossenschaftsanteilen ausdrückst, die uns ganz konkret dabei helfen, innovative Solarprojekte und politische Kampagnen zu realisieren.
Bitte sende uns das Formular zurück, das Dir per Post zugegangen ist. Am liebsten digital! Dafür findest Du hier das Formular noch einmal als pdf. Schick das ausgefüllte Formular bitte an info[at]buerger-energie-berlin.de.
Wenn du den Postweg bevorzugst, nutze gerne den beiliegenden Umschlag beiliegend.
Wir stehen gern für telefonische Rückfragen zur Verfügung. Bitte kontaktiere uns vorzugsweise von:
Dienstag bis Donnerstag,
jeweils zwischen 10 Uhr und 15 Uhr.
Tel.-Nr.: 030/ 577 036 390
Sollten wir nicht gleich erreichbar sein, sprich uns gern auf den Anrufbeantworter und hinterlass eine Rückrufnummer. Wir rufen zurück!
Anfragen per E-Mail sende bitte an: info[at]buerger-energie-berlin.de
Untenstehend noch einige Informationen zum Sonderkündigungsrecht, das den Mitgliedern der BürgerEnergie Berlin eG 2023 eröffnet wurde. Im Anschluss an diesen Prozess wollen wir Euch nun einladen auch die Treugelder, die Ihr als Unterstützer*innen uns zugesagt habt, in Genossenschaftsanteile umzuwandeln, damit wir mit diesen weiterarbeiten können.
Damit schließen wir die Loslösung vom Ziel, das Stromnetz zurückzukaufen, ab. Den kritischen Blick auf die Berliner Energieinfrastruktur behalten wir aber natürlich!
Der neue schwarz-rote Senat sieht in seinem Koalitionsvertrag von 2023 nicht vor, die Empfehlung der Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“ umzusetzen. Diese hat eine Beteiligung von Bürger*innen am Stromnetz empfohlen. Aufsichtsrat und Vorstand haben in der Folge festgestellt, dass in den kommenden 3 Jahren keine wirtschaftliche Beteiligung unserer Genossenschaft zu erwarten ist.
Bis dato war die Genossenschaft entweder Bieterin im Konzessionsverfahren oder unser Ziel der Beteiligung fand sich in den jeweiligen Vereinbarungen der letzten Koalitionen wieder. Das ist nun anders und deshalb wollen wir mit dem Sonderkündigungsrecht das Versprechen unserer Satzung an die Mitglieder einlösen, sich ggf. schneller aus der Genossenschaft zurückziehen zu können.
Das Sonderkündigungsrecht war in der Satzung unter §9 Abs. 2 verankert.
Dort heißt es: „Wenn Vorstand und Aufsichtsrat in gemeinsamer Sitzung feststellen, dass das erste Projekt der Genossenschaft, der Kauf des Berliner Stromnetzes oder nennenswerter Teile davon, nicht zustande kommt, dann können die Mitglieder einmalig mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres kündigen. Der Vorstand muss die Mitglieder über diese Entscheidung in Textform benachrichtigen, in dieser Benachrichtigung ist auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Dieses einmalige Kündigungsrecht steht den Mitgliedern befristet für einen Zeitraum von drei Monaten zu. Die Frist beginnt ab dem Erhalt der Benachrichtigung zu laufen.“
Diesen Passus haben wir nach Gewährung des Sonderkündigungsrechts in 2023 aus unserer Satzung gestrichen, da er nur einmalig relevant war. Die aktuelle Satzung findet sich hier.
Jein. Wir planen nicht mehr, das Stromnetz oder andere Energienetze als Genossenschaft zu kaufen. Wir halten es aber weiterhin für sehr wichtig, unseren Anspruch von Teilhabe und Mitbestimmung der Bürger*innen an der Energiewende einzufordern. Einerseits, weil mit dem Engagement des Landes Berlin auch auf das Fernwärme- und Gasnetz Einfluss zu nehmen, eine sektorübergreifende Planungsperspektive entsteht. Wir halten es für unerlässlich, Bürger*innen auf dieser strategischen Ebene eine Stimme zu geben. Und andererseits, weil die enorme Geschwindigkeit, in der die Transformation auf eine regenerative Versorgung vorzunehmen ist, das Einbeziehen aller relevanten Akteure erfordert – damit gerade auch die der Bürger*innen.
Wir wollen weiter wachsen!
Wir wollen unsere Aktivitäten für Klimaschutzmaßnahmen in Berlin verstärken. Unsere Erfahrungen im Bereich Photovoltaik-Mieterstrom Selbstbau sind dafür die Basis. Dazu gehört aber auch, dass wir langfristig, sicher und planvoll mehr Genossenschaftskapital als bisher investieren wollen.
Wir sind derzeit in einer sehr entscheidenden Phase Klimaschutz umzusetzen. Die Klimaziele des Landes werden dem Anspruch des Pariser Klimaabkommens nicht gerecht. Der Volksentscheid „Berlin 2030“ hatte nicht genug Zuspruch dies zu korrigieren und der aktuelle Senat lässt leider konkrete Maßnahmen vermissen.
Es ist deshalb umso wichtiger, dass wir als engagierte Gemeinschaft vorangehen!
Ja, zum Beispiel indem du unsere Idee weiterverbreitest und Freunde oder Verwandete zur Mitgliedschaft in der BEB – BürgerEnergie Berlin – gewinnst und indem du unsere Inhalte in Sozialen Medien teilst.
Wir können jede helfende Hand gebrauchen! Werde Teil unses aktiven Teams.
Ja. Die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft ist nicht auf Berliner*innen begrenzt.
Auch Bürger*innen aus anderen Teilen der Bundesrepublik oder anderen Ländern können Mitglieder der BürgerEnergie Berlin werden. Denn mit unserem Vorhaben wollen wir auch ein weithin sichtbares Zeichen für eine bürgereigene und ökologische Energieversorgung setzen.
Wer mit voller Kraft unsere inhaltlichen Ziele unterstützen will, wird Genossenschaftsmitglied.
Als Mitglied bist du mit sofortiger Wirkung stimmberechtigt in der BürgerEnergie Berlin eG und steuerst Geld für unsere Ziele in Form von Genossenschaftsanteilen bei.
Für die Geschäftsanteile gilt unsere Satzung – sollten bei den Aktivitäten der Genossenschaft Verluste entstehen, kann die Mitgliederversammlung der Genossenschaft beschließen, dass die Geschäftsanteile verwendet werden, um diese Verluste zu decken. Eine Nachschusspflicht ist jedoch ausgeschlossen. Als Mitglied trägst du also mit vielen anderen gemeinsam ein kleines Stück des Risikos, das wir mit unseren Projekten eingehen. Ein Genossenschaftsanteil kostet 100 Euro. Wir freuen uns, wenn jedes Mitglied nach Möglichkeit mindestens fünf Anteile erwirbt.
Treugeber*in zu werden ist seit dem Herbst 2020 nicht mehr vorgesehen, sondern ist ein Element aus den Startjahren unseres Engagements für eine direkte Beteiligung der Bürger*innen am Berliner Stromnetz. Bitte unterstütze uns direkt als Mitglied in unserer Genossenschaft!
Als Treugeber*in bist du nicht unmittelbar Mitglied der Genossenschaft, sondern zahlst erst einmal nur Geld auf ein unabhängig von der BEB – BürgerEnergie Berlin – bestehendes Treuhandkonto ein. Gleichzeitig verpflichtest du dich, Mitglied der BEB zu werden, wenn es zu einer Beteiligung am Stromnetz kommt. Gelingt uns die Beteiligung am Stromnetz, werden die Gelder auf dem Treuhandkonto in Genossenschaftsanteile umgewandelt und alle Treugeber*innen werden Mitglieder der BEB. Kommt die Beteiligung am Stromnetz nicht zustande, werden die Gelder an die Treugeber*innen vollständig zurückgezahlt und die Absichtserklärung zur Mitgliedschaft in der Genossenschaft verfällt. Die Mindesteinlage für Treugeber*innen beträgt 500 EUR (entspricht fünf Genossenschaftsanteilen).
Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht in der Generalversammlung der BEB – BürgerEnergie Berlin – und damit aktives und passives Wahlrecht bei der Wahl des Aufsichtsrats der Genossenschaft, kann über die Verwendung von Gewinnen und ggf. den Umgang mit Verlusten entscheiden und ist bei allen richtungsweisenden Entscheidungen über die BEB beteiligt, die in der Generalversammlung getroffen werden.
Jedes Mitglied hat außerdem natürlich das Recht, an der Gewinnausschüttung teilzunehmen. Zu den Pflichten der Genossenschaftsmitglieder der BEB zählt die finanzielle Haftung mit ihren Geschäftsanteilen. Darüber hinaus gibt es aber keine Nachschusspflicht für die Mitglieder, diese haften also nicht mit ihrem Privatvermögen. Weiterhin sind alle Mitglieder verpflichtet, der BEB jede Änderung ihrer Anschrift und E-Mail-Adresse mitzuteilen.
Alle Rechte und Pflichten der Mitglieder der BEB lassen sich detailliert in der Satzung der Genossenschaft nachlesen.
Alle Bestimmungen zur Generalversammlung und zur Genossenschaft kannst du in unserer Satzung nachlesen.
Durch unsere Beteiligungen an PV-Projekten auf Dächern und Freiflächen in und um Berlin haben wir mittlerweile regelmäßige Einnahmen für unsere Genossenschaft. Wir bauen diese stets aus und entwickeln neue PV-Projekte, v.a. im Mieterstrom-Bereich, um die Genossenschaftsanteile satzungsgemäß für die Energiewende einzusetzen. Außerdem entwickeln wir mit Partner*innen Projekte, für die wir teilweise Förderung beantragen können.
Zudem haben wir eine Community an Förderer*innen, die uns mit einem regelmäßigen Beitrag unterstützen – mehr Informationen dazu hier.