Was geschieht mit der Genossenschaft und meinen Geschäftsanteilen, wenn die Netzbeteiligung nicht zustande kommt?

Die BEB – BürgerEnergie Berlin – tritt mit vielen verschiedenen Projekten für den Klimaschutz in Berlin ein. Unsere Genossenschaft wird deshalb unabhängig von einer Beteiligung am Stromnetz weiterhin aktiv sein. Das Ziel einer bürgereigenen und nachhaltigen Energieversorgung in Berlin können wir nur mit vielen Mitstreiter*innen erreichen.

Sollten wir uns nicht am Stromnetz beteiligen können, hat dies keine direkte Wirkung auf die Genossenschaftsanteile. Diese bleiben wie gehabt im Besitz der Mitglieder und können für andere Klimaschutzvorhaben der BEB eingesetzt werden. Mitglieder haben in diesem Fall jedoch ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb kurzer Zeit aus der Genossenschaft auszutreten und sich ihre Geschäftsanteile ausbezahlen lassen.