Warum wurde das Sonderkündigungsrecht in 2023 gewährt?

Der neue schwarz-rote Senat sieht in seinem Koalitionsvertrag von 2023 nicht vor, die Empfehlung der Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“ umzusetzen. Diese hat eine Beteiligung von Bürger*innen am Stromnetz empfohlen. Aufsichtsrat und Vorstand haben in der Folge festgestellt, dass in den kommenden 3 Jahren keine wirtschaftliche Beteiligung unserer Genossenschaft zu erwarten ist.
Bis dato war die Genossenschaft entweder Bieterin im Konzessionsverfahren oder unser Ziel der Beteiligung fand sich in den jeweiligen Vereinbarungen der letzten Koalitionen wieder. Das ist nun anders und deshalb wollen wir mit dem Sonderkündigungsrecht das Versprechen unserer Satzung an die Mitglieder einlösen, sich ggf. schneller aus der Genossenschaft zurückziehen zu können.