Kann ich Gegenstände zur Beschlussfassung in die Tagesordnung der GV einbringen?

Mitglieder der BürgerEnergie Berlin können Vorschläge für Beschlussfassungen vorab an den Vorstand senden. Sende diese bitte an info[at]buerger-energie-berlin.de und teile darin auch Zweck und Gründe für den Gegenstand zur Beschlussfassung mit. Die Enscheidung, ob der Vorschlag zur Abstimmung aufgenommen wird, obliegt dem Vorstand. Bitte beachte, dass 10 Tage vor der Generalversammlung die abschließende Tagesordnung allen Mitgliedern vorliegen muss.

Näheres dazu regelt § 6 Abs. 1 und 2 unserer Satzung sowie §44 und §45 GenG.