Jetzt ist es soweit: Wir haben die große Chance auf die direkte Beteiligung der Bürger*innen an der landeseigenen Berliner Energieinfrastruktur. Seit 10 Jahren setzt sich die BürgerEnergie Berlin für dieses Ziel ein. Erfahre mehr über unseren leidenschaftlichen Einsatz und werde Teil unserer Geschichte!


Alles begann damit, dass sich zwei Berlinerinnen im Jahr 2011 nicht damit abfinden wollten, dass das Berliner Stromnetz weiterhin durch einen Atom- und Kohlekonzern betrieben wird. Ihre Idee einer genossenschaftlichen Beteiligung der Bürger*innen an einem landeseigenen Netzbetrieb nahm ab da ihren Lauf und war nicht mehr aufzuhalten.








































Mit dem erfolgten Rückkauf des Stromnetzes durch das Land Berlin haben wir eine einmalige Chance:
Die direkte wirtschaftliche Beteiligung der Bürger*innen über die Genossenschaft BürgerEnergie Berlin.

Je mehr Menschen uns unterstützen, desto mehr können wir bewegen. Werde Teil unserer Gemeinschaft!




Die BEB – BürgerEnergie Berlin eG – ist eine Genossenschaft, die Bürger*innen zusammenschließt, um gemeinschaftlich für ein nachhaltiges, klimaschonendes und bürgereigenes Energiesystem in Berlin einzutreten. Wir sind ein freier, parteiübergreifender Zusammenschluss von Bürger*innen. Wer sich mit uns für dieses Ziel einsetzen möchte, ist uns herzlich willkommen!

Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht in der Generalversammlung der BEB – BürgerEnergie Berlin – und damit aktives und passives Wahlrecht bei der Wahl des Aufsichtsrats der Genossenschaft, kann über die Verwendung von Gewinnen und ggf. den Umgang mit Verlusten entscheiden und ist bei allen richtungsweisenden Entscheidungen über die BEB beteiligt, die in der Generalversammlung getroffen werden.
Jedes Mitglied hat außerdem natürlich das Recht, an der Gewinnausschüttung teilzunehmen. Zu den Pflichten der Genossenschaftsmitglieder der BEB zählt die finanzielle Haftung mit ihren Geschäftsanteilen. Darüber hinaus gibt es aber keine Nachschusspflicht für die Mitglieder, diese haften also nicht mit ihrem Privatvermögen. Weiterhin sind alle Mitglieder verpflichtet, der BEB jede Änderung ihrer Anschrift und E-Mail-Adresse mitzuteilen.
Alle Rechte und Pflichten der Mitglieder der BEB lassen sich detailliert in der Satzung der Genossenschaft nachlesen.

Wer mit voller Kraft die direkte Beteiligung der Bürger*innen am Berliner Stromnetz unterstützen will, wird Genossenschaftsmitglied.
Als Mitglied bist du mit sofortiger Wirkung stimmberechtigt in der BürgerEnergie Berlin eG und steuerst Geld für unsere Ziele in Form von Genossenschaftsanteilen bei.
Für die Geschäftsanteile gilt unsere Satzung – sollten bei den Aktivitäten der Genossenschaft Verluste entstehen, kann die Mitgliederversammlung der Genossenschaft beschließen, dass die Geschäftsanteile verwendet werden, um diese Verluste zu decken. Eine Nachschusspflicht ist jedoch ausgeschlossen. Als Mitglied trägst du also mit vielen anderen gemeinsam ein kleines Stück des Risikos, das wir mit unseren Projekten eingehen. Ein Genossenschaftsanteil kostet 100 Euro, jedes Mitglied sollte möglichst mindestens fünf Anteile erwerben.

Ja. Jedes Mitglied kann mit einer dreijährigen Frist seine Mitgliedschaft kündigen und hat dann Anspruch auf Auszahlung seiner Genossenschaftsanteile. Diese Fristen sind wichtig für die Handlungsfähigkeit der Genossenschaft. Die Auszahlung der Genossenschaftsanteile erfolgt, wenn die Generalversammlung den Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres festgestellt hat.

Zusätzlich sieht unsere Satzung ein Sonderkündigungsrecht vor für den Fall, dass es nicht zu einer Beteiligung unserer Genossenschaft am Berliner Stromnetz kommt. Dann sind ein Austritt und eine Rückerstattung der Gelder innerhalb weniger Monate möglich.

Nein. Jedes Genossenschaftsmitglied der BürgerEnergie Berlin hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe seines eingebrachten Kapitals. Wer 100 oder 500 Euro einzahlt, hat eine Stimme. Wer 500.000 Euro einzahlt, auch.

Wenn du bereits Mitglied bist und zusätzlich zu deinen bereits gezeichneten Anteilen weitere Genossenschaftsanteile erwerben möchtest, nutze dafür einfach diese »Aufstockererklärung«. Fülle das Formular aus und sende es uns unterschrieben per Post zu.
Der Mindestbetrag für die Aufstockung beträgt 100,00 Euro (entsprechend einem Genossenschaftsanteil). Wenn es dir möglich ist, erwerbe bitte mindestens fünf zusätzliche Anteile. Für die Aufstockung deiner Anteile benötigen wir von dir nur deine persönlichen Daten und eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug des Betrags für die zusätzlichen Anteile. Die Angabe deiner Mitgliedsnummer ist nicht nötig.

Wenn du bereits Genossenschaftsmitglied bist, kannst du auch eine zusätzliche Option zeichnen. Damit sicherst du uns verbindlich zu im Falle einer Beteiligung am Berliner Stromnetz weitere Anteile zu zeichnen – aber erst dann. Nutze dafür bitte ebenfalls die Aufstockererklärung und sende uns das unterzeichnete Formular per Post zu.

Nein. In unserer Satzung ist die sogenannte Nachschusspflicht für Mitglieder ausgeschlossen. Jedes Mitglied haftet also maximal mit seinen Geschäftsanteilen, darüber hinaus nicht.

In der BEB – BürgerEnergie Berlin – können auch Minderjährige Genossenschaftsmitglied werden. Dafür ist allerdings die Zustimmung des Erziehungsberechtigten notwendig. Wenn du für deine Kinder Genossenschaftsanteile erwerben willst, gib auf dem Mitgliedsantrag den Namen deines Kindes an und schreib den Namen des Kontoinhabers bei der Bankverbindung dazu. Unterschreiben müssen beide Erziehungsberechtigte.
Sobald dein Kind 18 Jahre alt wird, gehören die auf seinen Namen eingetragenen Anteile und somit das Stimmrecht ihm. Wenn die Gewinnausschüttung ab diesem Zeitpunkt auf ein anderes Konto überwiesen werden soll, musst du bei der BEB die Kontodaten ändern lassen. Die Genossenschaftsanteile können im Übrigen auch weitervererbt werden.