Unsere Expertin im Aufsichtsrat von Stromnetz Berlin

Die Entsendung von Dr. Arwen Colell in den Aufsichtsrat des landeseigenen Stromnetzbetriebes ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur genossenschaftlichen Beteiligung am Berliner Stromnetz.



Der Berliner Senat hat Frau Dr. Arwen Colell, Mitbegründerin der BürgerEnergie Berlin, in den Aufsichtsrat der Stromnetz Berlin GmbH (SNB) berufen. Die SNB ist Eigentümerin und Betreiberin des Berliner Stromnetzes. Das Land Berlin hat das Unternehmen zum 01. Juli 2021 vom Konzern Vattenfall übernommen, nachdem am 17.06.2021 das Berliner Abgeordnetenhaus dem Kauf über 2,14 Mrd. Euro zugestimmt hatte. Im Zuge dieser Rekommunalisierung des Stromnetzes wurde auch das Kontrollgremium neu besetzt.





Mit der Berufung von Dr. Arwen Colell in den Aufsichtsrat sendet der Senat ein wichtiges Zeichen auf dem Weg zur genossenschaftlichen Beteiligung am Berliner Stromnetz. Die BürgerEnergie Berlin wertet dies als ersten Schritt, um das eigentliche Ziel der genossenschaftlichen Beteiligung der BürgerInnen folgen zu lassen.

Derzeit unterstützen bereits ca. 3.000 Menschen die direkte Beteiligung am Netz. Je mehr Menschen hinter uns stehen, desto kraftvoller können wir für eine direkte Mitgestaltung im Sinne von Klimaschutz und Energiewende einstehen. Werde Mitglied unserer Genossenschaft!



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Dr. Arwen Colell ist Gründungsmitglied der BürgerEnergie Berlin und hat seither die Genossenschaft in Vorstand und Aufsichtsrat maßgeblich geprägt.

Für Ihre Promotion zur sozialen Innovationskraft von bürgereigenen Energieprojekten an der Technischen Universität München wurde sie mit dem Bayrischen Energiepreis 2020 des Bayrischen Wirtschaftsministeriums ausgezeichnet.




Hintergrund

Nach 20 Jahren ist das Stromnetz wieder zurück in der Hand des Landes Berlin. Die Genossenschaft BürgerEnergie Berlin (BEB) will sich wirtschaftlich am landeseigenen Netzbetrieb beteiligen und so Miteigentümerin des Stromnetzes werden. Dazu haben sich bereits ca. 3.000 BürgerInnen eingebracht und so eine sehr gute Ausgangsbasis für die Beteiligung geschaffen.

Die BEB will auf diesem Weg Teilhabe und Mitbestimmung für BürgerInnen im Bereich der Daseinsvorsorge verankern und Überschüsse aus dem Netzbetrieb für mehr Klimaschutz in die Energiewende unserer Stadt investieren. Denn als Miteigentümerin stehen ihr sowohl Mitspracherechte als auch Anteile an den Überschüssen des Netzbetriebes zu.

Darüber hinaus ist der Netzbetreiber ein zentraler Akteur für die urbane Energiewende in Berlin. Wir wollen mit der genossenschaftlichen Beteiligung der BürgerInnen am Stromnetz eine direkte Mitgestaltung an der Energiewende ermöglichen. Der Ausbau Erneuerbarer Energien in unserer Stadt kann nicht ohne das breite Engagement der BürgerInnen gelingen, weshalb ein direkter Draht zum Netzbetrieb unerlässlich ist.

Die aktuelle Rot-Rot-Grüne Landesregierung von Berlin bekennt sich in Ihrem Koalitionsvertrag neben dem Ziel der Rekommunalisierung auch zu einer direkten Bürgerbeteiligung durch eine Genossenschaft. Sie orientiert sich damit an dem Ergebnis einer fraktionsübergreifenden Enquette-Kommission aus dem Jahr 2015. Für eine erfolgreiche Energiewende in der Stadt empfahl diese den Netzbetrieb durch das Land und eine direkte Beteiligung der BürgerInnen.




FAQ zu unserer Genossenschaft

Die BEB – BürgerEnergie Berlin eG – ist eine Genossenschaft, die Bürger*innen zusammenschließt, um gemeinschaftlich für ein nachhaltiges, klimaschonendes und bürgereigenes Energiesystem in Berlin einzutreten. Wir sind ein freier, parteiübergreifender Zusammenschluss von Bürger*innen. Wer sich mit uns für dieses Ziel einsetzen möchte, ist uns herzlich willkommen!

Wer mit voller Kraft unsere inhaltlichen Ziele unterstützen will, wird Genossenschaftsmitglied.
Als Mitglied bist du mit sofortiger Wirkung stimmberechtigt in der BürgerEnergie Berlin eG und steuerst Geld für unsere Ziele in Form von Genossenschaftsanteilen bei.
Für die Geschäftsanteile gilt unsere Satzung – sollten bei den Aktivitäten der Genossenschaft Verluste entstehen, kann die Mitgliederversammlung der Genossenschaft beschließen, dass die Geschäftsanteile verwendet werden, um diese Verluste zu decken. Eine Nachschusspflicht ist jedoch ausgeschlossen. Als Mitglied trägst du also mit vielen anderen gemeinsam ein kleines Stück des Risikos, das wir mit unseren Projekten eingehen. Ein Genossenschaftsanteil kostet 100 Euro. Wir freuen uns, wenn jedes Mitglied nach Möglichkeit mindestens fünf Anteile erwirbt.

eG“ steht für „eingetragene Genossenschaft“. Die Genossenschaft BürgerEnergie Berlin eG wurde im Dezember 2011 gegründet und ist im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts in Berlin unter der Nummer GnR 734 eingetragen.

Nein. Jedes Genossenschaftsmitglied der BürgerEnergie Berlin hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe seines eingebrachten Kapitals. Wer 100 oder 500 Euro einzahlt, hat eine Stimme. Wer 500.000 Euro einzahlt, auch.

Nein. Schließlich brauchen wir für eine Beteiligung am Berliner Stromnetz und unseren anderen Projekte eine ganze Menge Geld. Und da jedes Genossenschaftsmitglied unabhängig von der Höhe seiner Anteile nur eine Stimme hat, besteht die Gefahr der übermäßigen Einflussnahme Einzelner nicht.

Nein. In unserer Satzung ist die sogenannte Nachschusspflicht für Mitglieder ausgeschlossen. Jedes Mitglied haftet also maximal mit seinen Geschäftsanteilen, darüber hinaus nicht.

In der BEB – BürgerEnergie Berlin – können auch Minderjährige Genossenschaftsmitglied werden. Dafür ist allerdings die Zustimmung des Erziehungsberechtigten notwendig. Wenn du für deine Kinder Genossenschaftsanteile erwerben willst, gib auf dem Mitgliedsantrag den Namen deines Kindes an und schreib den Namen des Kontoinhabers bei der Bankverbindung dazu. Unterschreiben müssen beide Erziehungsberechtigte.
Sobald dein Kind 18 Jahre alt wird, gehören die auf seinen Namen eingetragenen Anteile und somit das Stimmrecht ihm. Wenn die Gewinnausschüttung ab diesem Zeitpunkt auf ein anderes Konto überwiesen werden soll, musst du bei der BEB die Kontodaten ändern lassen. Die Genossenschaftsanteile können im Übrigen auch weitervererbt werden.

Die BEB – BürgerEnergie Berlin – ist als Genossenschaft nicht gemeinnützig im Sinne des Finanzamtes und kann deshalb keine Spendenbescheinigungen ausstellen.

Ja. Die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft ist nicht auf Berliner*innen begrenzt.
Auch Bürger*innen aus anderen Teilen der Bundesrepublik oder anderen Ländern können Mitglieder der BürgerEnergie Berlin werden. Denn mit unserem Vorhaben wollen wir auch ein weithin sichtbares Zeichen für eine bürgereigene und ökologische Energieversorgung setzen.

Um mitmachen zu können, freuen wir uns, wenn jedes Mitglied mindestens 5 Anteile à 100 Euro zeichnet.
Eigentlich ist bereits dieser Betrag verwaltungstechnisch kaum zu rechtfertigen, denn es entsteht ein hoher Verwaltungsaufwand pro Person. Formal ist der Beitritt in unsere Genosseschaft schon mit einem Anteil möglich.

Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht in der Generalversammlung der BEB – BürgerEnergie Berlin – und damit aktives und passives Wahlrecht bei der Wahl des Aufsichtsrats der Genossenschaft, kann über die Verwendung von Gewinnen und ggf. den Umgang mit Verlusten entscheiden und ist bei allen richtungsweisenden Entscheidungen über die BEB beteiligt, die in der Generalversammlung getroffen werden.
Jedes Mitglied hat außerdem natürlich das Recht, an der Gewinnausschüttung teilzunehmen. Zu den Pflichten der Genossenschaftsmitglieder der BEB zählt die finanzielle Haftung mit ihren Geschäftsanteilen. Darüber hinaus gibt es aber keine Nachschusspflicht für die Mitglieder, diese haften also nicht mit ihrem Privatvermögen. Weiterhin sind alle Mitglieder verpflichtet, der BEB jede Änderung ihrer Anschrift und E-Mail-Adresse mitzuteilen.
Alle Rechte und Pflichten der Mitglieder der BEB lassen sich detailliert in der Satzung der Genossenschaft nachlesen.

Über die Gewinnaufteilung und den Umgang mit möglichen Verlusten entscheidet die Generalversammlung der BEB – BürgerEnergie Berlin -, in der jedes Mitglied stimmberechtigt ist.
Die BEB hat sich in ihrer Satzung den Grundsatz gegeben, dass mindestens 10 Prozent des Jahresüberschusses in Projekte zum Aufbau eines auf erneuerbare Energieträger ausgerichteten, sozial wie ökologisch verträglichen und nachhaltigen Energiesystems verwendet werden sollen, sofern dies die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft erlaubt. Ein Teil der Gewinne soll an die Genossenschaftsmitglieder ausgeschüttet werden.
Sollte die BEB Verluste machen, gibt es verschiedene Möglichkeiten für den Umgang damit. Einerseits wird in der Genossenschaft eine Rücklage aus den Gewinnen gebildet, um Verluste abzufedern. Darüber hinaus hat die Generalversammlung der BEB auch das Recht zu beschließen, dass die Geschäftsanteile der Mitglieder zur Deckung der Verluste verwendet werden. Eine über die Geschäftsanteile hinausgehende Nachschusspflicht für die Mitglieder gibt es nicht. Das bedeutet, dass jedes Mitglied maximal mit der von ihm als Geschäftsanteil in die Genossenschaft eingebrachten Summe haftet.

Ja. Kein Investor kann mit viel Kapital unsere Genossenschaft dominieren oder sogar übernehmen, denn davor schützt uns unsere Rechtsform. Auch ein Investor, der große Summen beiträgt, hat in unserer Generalversammlung nur eine Stimme, genau wie jedes andere Mitglied auch.

Ja. Jedes Mitglied kann mit einer dreijährigen Frist seine Mitgliedschaft kündigen und hat dann Anspruch auf Auszahlung seiner Genossenschaftsanteile. Diese Fristen sind wichtig für die Handlungsfähigkeit der Genossenschaft. Die Auszahlung der Genossenschaftsanteile erfolgt, wenn die Generalversammlung den Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres festgestellt hat.