Stromnetz: Genossenschaftliche Beteiligung am Netz so nah wie nie

Der jahrelange Streit um die Zukunft des Berliner Stromnetzes hat eine überraschende Wende genommen: Der Energiekonzern Vattenfall bietet das Netz zum Verkauf an und gibt seinen Widerstand gegen ein Netz in Bürgerhand auf.



Das ist unsere Gelegenheit für eine direkte Beteiligung der Bürger*innen am Berliner Stromnetz!
Und diese Chance ist umso größer, je mehr Mitglieder unserer Genossenschaft eine starke Stimme geben.

Deshalb: Jetzt Mitglied werden!





Am Freitag den 23. Oktober 2020 verkündete Vattenfall seine Bereitsschaft das Berliner Stromnetz zu verkaufen. Wenig später haben der Regierende Bürgermeister Müller sowie Finanzsenator Kollatz angekündigt auf dieser Grundlage in Verhandlungen einzutreten.

Der Altkonzessionär Stromnetz Berlin GmbH – bisher zu 100% in der Hand des Konzerns Vattenfall – wird sehr wahrscheinlich durch das Land Berlin übernommen. Damit steht die Rekommunalisierung des Berliner Stromnetzes unmittelbar bevor.
Nach den Plänen des Senates soll das Netz schon im ersten Quartal 2021 in die Hände des Landes übergehen.





Ran an die Bouletten!

Seit über acht Jahren streiten wir dafür, nun rückt es in greifbare Nähe:
Unser Ziel ist Teilhabe und Mitbestimmung der Bürger*innen am Berliner Stromnetz. Das wollen wir erreichen durch eine direkte wirtschaftliche Beteiligung unserer Genossenschaft am rekommunalisierten Netzbetrieb. Und jetzt sind wir so nah dran wie nie zuvor!

Denn:
Die drei Regierungsfraktionen der Rot-Rot-Grünen Landesregierung haben im Koalitionsvertrag eine direkte genossenschaftliche Beteiligung am rekommunalisierten Stromnetz versprochen.
Dieses Versprechen fordern wir nun ein!

 





Je mehr Unterstützer*innen, desto lauter unsere Stimme!

Je mehr Menschen unsere Idee einer direkten Beteiligung der Bürger*innen unterstützen, desto kraftvoller können wir in Verhandlungen mit dem Senat eintreten. Sei dabei!

Jetzt Mitglied werden! Als Genossenschaftsmitglied unterstützt Du sofort die Stromnetzbeteiligung. Jedes Mitglied hat eine Stimme und alle zusammen tragen das Risiko unserer Projekte.





Wer schon Mitglied unserer Genossenschaft ist, kann uns zusätzlich unterstützen:
Werbe für unser gemeinsames Ziel der direkten Beteiligung am Berliner Stromnetz bei Freunden, Verwandten und Bekannten!





Hintergrund

Seit 2012 wird in einem öffentlichen Vergabeverfahren ein neuer Betreiber für das Berliner Stromnetz gesucht. Die Genossenschaft BürgerEnergie Berlin (BEB) will sich wirtschaftlich am zukünftigen Netzbetrieb durch das Land Berlin beteiligen. Aus diesem Grund wurde sie eigenständige Bieterin im Konzessionsverfahren. Die BEB will Teilhabe und Mitbestimmung im Bereich der Daseinsvorsorge ermöglichen. Die Überschüsse aus dem Netzbetrieb wollen wir für mehr Klimaschutz in der Stadt investieren.
Darüber hinaus ist der Netzbetreiber ein zentraler Akteuer für die urbane Energiewende in Berlin. Wir wollen sicherstellen, dass der Ausbau regenerativer Energien in der Stadt zu einer zentralen Motivation des Netzbetreibers wird.

Nachdem der alte Konzessionsvertrag bereits 2014 abgelaufen ist, betreibt der Energiekonzern Vattenfall weiterhin das Netz und streicht die jährlichen Millionengewinne ein. Wegen zahlreicher Verzögerungen im Vergabeverfahren – nicht zuletzt juristischer Überprüfungen durch Vattenfall – wurde erst im März 2019 eine Vergabeentscheidung zugunsten des Landesbetriebes Berlin Energie verkündet. Diese Vergabe wurde in der Folge durch Vattenfall juristisch erfolgreich angefochten, zuletzt im September 2020 vor dem Kammergericht Berlin. Das eigentliche Ziel, eine Rekommunalisierung grundsätzlich zu verhindern, konnte der Energiekonzern jedoch nicht erreichen.

Die aktuelle Rot-Rot-Grüne Landesregierung von Berlin bekennt sich in Ihrem Koalitionsvertrag klar zum Ziel der Rekommunalisierung und einer direkten Bürgerbeteiligung durch eine Genossenschaft. Sie orientiert sich damit an dem Ergebnis einer fraktionsübergreifenden Enquette-Kommission aus dem Jahr 2015. Für eine erfolgreiche Energiewende in der Stadt empfahl diese den Netzbetrieb durch das Land und eine direkte Beteiligung der Bürger*innen.




FAQ zur Mitgliedschaft in der BürgerEnergie Berlin

Wer mit voller Kraft unsere inhaltlichen Ziele unterstützen will, wird Genossenschaftsmitglied.
Als Mitglied bist du mit sofortiger Wirkung stimmberechtigt in der BürgerEnergie Berlin eG und steuerst Geld für unsere Ziele in Form von Genossenschaftsanteilen bei.
Für die Geschäftsanteile gilt unsere Satzung – sollten bei den Aktivitäten der Genossenschaft Verluste entstehen, kann die Mitgliederversammlung der Genossenschaft beschließen, dass die Geschäftsanteile verwendet werden, um diese Verluste zu decken. Eine Nachschusspflicht ist jedoch ausgeschlossen. Als Mitglied trägst du also mit vielen anderen gemeinsam ein kleines Stück des Risikos, das wir mit unseren Projekten eingehen. Ein Genossenschaftsanteil kostet 100 Euro. Wir freuen uns, wenn jedes Mitglied nach Möglichkeit mindestens fünf Anteile erwirbt.

Ja. Jedes Mitglied kann mit einer dreijährigen Frist seine Mitgliedschaft kündigen und hat dann Anspruch auf Auszahlung seiner Genossenschaftsanteile. Diese Fristen sind wichtig für die Handlungsfähigkeit der Genossenschaft. Die Auszahlung der Genossenschaftsanteile erfolgt, wenn die Generalversammlung den Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres festgestellt hat.

Nein. Jedes Genossenschaftsmitglied der BürgerEnergie Berlin hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe seines eingebrachten Kapitals. Wer 100 oder 500 Euro einzahlt, hat eine Stimme. Wer 500.000 Euro einzahlt, auch.

Wenn du bereits Mitglied bist und zusätzlich zu deinen bereits gezeichneten Anteilen weitere Genossenschaftsanteile erwerben möchtest, nutze dafür einfach diese »Aufstockererklärung«. Fülle das Formular aus und sende es uns unterschrieben per Post zu.
Der Mindestbetrag für die Aufstockung beträgt 100,00 Euro (entsprechend einem Genossenschaftsanteil). Wenn es dir möglich ist, erwerbe bitte mindestens fünf zusätzliche Anteile. Für die Aufstockung deiner Anteile benötigen wir von dir nur deine persönlichen Daten und eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug des Betrags für die zusätzlichen Anteile. Die Angabe deiner Mitgliedsnummer ist nicht nötig.

Wenn du bereits Genossenschaftsmitglied bist, kannst du auch eine zusätzliche Option zeichnen. Damit sicherst du uns verbindlich zu im Falle einer Beteiligung am Berliner Stromnetz weitere Anteile zu zeichnen – aber erst dann. Nutze dafür bitte ebenfalls die Aufstockererklärung und sende uns das unterzeichnete Formular per Post zu.

In der BEB – BürgerEnergie Berlin – können auch Minderjährige Genossenschaftsmitglied werden. Dafür ist allerdings die Zustimmung des Erziehungsberechtigten notwendig. Wenn du für deine Kinder Genossenschaftsanteile erwerben willst, gib auf dem Mitgliedsantrag den Namen deines Kindes an und schreib den Namen des Kontoinhabers bei der Bankverbindung dazu. Unterschreiben müssen beide Erziehungsberechtigte.
Sobald dein Kind 18 Jahre alt wird, gehören die auf seinen Namen eingetragenen Anteile und somit das Stimmrecht ihm. Wenn die Gewinnausschüttung ab diesem Zeitpunkt auf ein anderes Konto überwiesen werden soll, musst du bei der BEB die Kontodaten ändern lassen. Die Genossenschaftsanteile können im Übrigen auch weitervererbt werden.

Nein. In unserer Satzung ist die sogenannte Nachschusspflicht für Mitglieder ausgeschlossen. Jedes Mitglied haftet also maximal mit seinen Geschäftsanteilen, darüber hinaus nicht.

Wer einen Teil eines Stromnetzes erwirbt, besitzt einen soliden Gegenwert. Entsprechend krisensicher ist die Investition in ein Netz. Da die Einkünfte aus dem Netzbetrieb von der Bundesnetzagentur kontrolliert und reguliert werden, kann ein Netzbetreiber in der Regel mit stabilen und konstanten Einnahmen rechnen. Derzeit gesteht die Netzagentur den Verteilnetzbetreibern im Durchschnitt eine Eigenkapitalrendite von fünf bis sieben Prozent zu.
Die BEB – BürgerEnergie Berlin – wird bei einer Beteiligung am Netz anteilig an den Gewinnen am Netzbetrieb beteiligt. Wer sich mit uns über unsere Genossenschaft einbringt, soll auch über Ausschüttungen davon profitieren. Über diese Ausschüttungen entscheidet die Generalversammlung der BEB, in der jedes Genossenschaftsmitglied mit entscheiden kann.
Übrigens wollen nicht nur Bürger*innen in Stromnetze investieren: Auch große, strategische Investoren wie Pensionsfonds und Rentenkassen suchen oft Anlagemöglichkeiten in diesem Bereich, da hier in der Regel stabile Gewinne bei sehr geringen Risiken zu erwarten sind.

Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht in der Generalversammlung der BEB – BürgerEnergie Berlin – und damit aktives und passives Wahlrecht bei der Wahl des Aufsichtsrats der Genossenschaft, kann über die Verwendung von Gewinnen und ggf. den Umgang mit Verlusten entscheiden und ist bei allen richtungsweisenden Entscheidungen über die BEB beteiligt, die in der Generalversammlung getroffen werden.
Jedes Mitglied hat außerdem natürlich das Recht, an der Gewinnausschüttung teilzunehmen. Zu den Pflichten der Genossenschaftsmitglieder der BEB zählt die finanzielle Haftung mit ihren Geschäftsanteilen. Darüber hinaus gibt es aber keine Nachschusspflicht für die Mitglieder, diese haften also nicht mit ihrem Privatvermögen. Weiterhin sind alle Mitglieder verpflichtet, der BEB jede Änderung ihrer Anschrift und E-Mail-Adresse mitzuteilen.
Alle Rechte und Pflichten der Mitglieder der BEB lassen sich detailliert in der Satzung der Genossenschaft nachlesen.