Stromnetz: Vattenfall raus, BürgerInnen rein!

Yeah! Der Berliner Senat hat den Rückkauf des Stromnetzes beschlossen. Das landeseigene Netz ist der Grundstein für unsere genossenschaftliche Beteiligung der BürgerInnen. Diese wird nun vom Senat geprüft und anschließend dem Abgeordnetenhaus zur Entscheidung vorgelegt.



Am Dienstag den 27. April 2021 hat der Berliner Senat den Rückkauf des Berliner Stromnetzes von Vattenfall beschlossen. Für den Kauf soll ein Preis von 2,14 Mrd. Euro an den Konzern überwiesen werden. Diese hauptsächlich über Kredite finanzierte Transaktion wird über Landesbürgschaften abgesichert. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat dieser Entscheidung zuzustimmen.

Die Abstimmung wird noch vor der Sommerpause in das Abgeordnetenhaus eingebraucht, so dass die Angebotsfrist von Vattenfall eingehalten werden kann. Eine Zustimmung gilt wegen der rot-rot-grünen Mehrheit im Parlament als sicher.





Vorbereitung der genossenschaftlichen Beteiligung am Netz

 

Zusätzlich zum Rückkauf des Berliner Stromnetzes hat sich der Senat auf die Vorbereitung einer genossenschaftlichen Beteiligung am Stromnetz geeinigt.
Das entspricht dem Ziel der drei Regierungsfraktionen der Rot-Rot-Grünen Landesregierung, die im Koalitionsvertrag neben dem Rückkauf des Netzes auch diese Beteiligungsform für BürgerInnen als Ziel verankert haben.

Die Senatsverwaltungen werden jetzt die genossenschaftliche Beteiligung der BürgerInnen prüfen und anschließend dem Abgeordnetenhaus einen Vorschlag zur Abstimmung vorlegen.

Dies ist ein wichtiger Meilenstein:
Teilhabe und Mitbestimmung der BürgerInnen am Berliner Stromnetz und an der Energiewende in unserer Stadt. Das wollen wir ermöglichen durch eine direkte wirtschaftliche Beteiligung unserer Genossenschaft am rekommunalisierten Netzbetrieb.

 





Je mehr UnterstützerInnen, desto lauter unsere Stimme!

Je mehr Menschen unsere Idee einer direkten Beteiligung der BürgerInnen unterstützen, desto kraftvoller können wir dafür eintreten. Aktuell unterstützen uns bereits knapp 3.000 Menschen. Dies ist eine gute Ausgangsposition für eine möglichst breite und vielfältige Beteiligung. Sei dabei!

 

Jetzt Mitglied werden!
Jedes Mitglied hat eine Stimme und alle zusammen tragen das Risiko unserer Projekte.





Wer schon Mitglied unserer Genossenschaft ist, kann uns zusätzlich unterstützen:
Werbe für unser gemeinsames Ziel der direkten Beteiligung am Berliner Stromnetz bei Freunden, Verwandten und Bekannten!





Hintergrund

 

Seit 2012 wird in einem öffentlichen Vergabeverfahren ein neuer Betreiber für das Berliner Stromnetz gesucht. Die Genossenschaft BürgerEnergie Berlin (BEB) will sich wirtschaftlich am zukünftigen Netzbetrieb durch das Land Berlin beteiligen. Aus diesem Grund wurde sie eigenständige Bieterin im Konzessionsverfahren. Die BEB will Teilhabe und Mitbestimmung im Bereich der Daseinsvorsorge ermöglichen. Die Überschüsse aus dem Netzbetrieb wollen wir für mehr Klimaschutz in der Stadt investieren.
Darüber hinaus ist der Netzbetreiber ein zentraler Akteuer für die urbane Energiewende in Berlin. Wir wollen mit der genossenschaftlichen Beteiligung der BürgerInnen am Stromnetz eine direkte Mitgestaltung an der Energiewende ermöglichen. Der Ausbau Erneuerbarer Energien in unserer Stadt kann nicht ohne das breite Engagement der BürgerInnen gelingen, weshalb ein direkter Draht zum Netzbetrieb unerlässlich ist.

Nachdem der alte Konzessionsvertrag bereits 2014 abgelaufen ist, beteibt der Energiekonzern Vattenfall noch das Netz und streicht die jährlichen Millionengewinne ein. Wegen zahlreicher Verzögerungen im Vergabeverfahren – nicht zuletzt juristischer Überprüfungen durch Vattenfall – wurde erst im März 2019 eine Vergabeentscheidung zugunsten des Landesbetriebes Berlin Energie verkündet. Diese Vergabe wurde in der Folge durch Vattenfall juristisch erfolgreich angefochten, zuletzt im September 2020 vor dem Kammergericht Berlin. Das eigentliche Ziel, eine Rekommunalisierung grundsätzlich zu verhindern, konnte der Energiekonzern jedoch nicht erreichen.

Im Anschluss an diese gerichtliche Entscheidung hat der Konzern im Oktober 2020 verkündet das Netz an das Land Berlin verkaufen zu wollen. Mit dem Beschluss des Berliner Senates das Angebot von Vattenfall anzunehmen und der zu erwartenden Zustimmung des Abgeordnetenhauses wird das Netz nach 20 Jahren endlich aus den Fängen des Energiekonzerns befreit.

Die aktuelle Rot-Rot-Grüne Landesregierung von Berlin bekennt sich in Ihrem Koalitionsvertrag neben dem Ziel der Rekommunalisierung auch zu einer direkten Bürgerbeteiligung durch eine Genossenschaft. Sie orientiert sich damit an dem Ergebnis einer fraktionsübergreifenden Enquette-Kommission aus dem Jahr 2015. Für eine erfolgreiche Energiewende in der Stadt empfahl diese den Netzbetrieb durch das Land und eine direkte Beteiligung der BürgerInnen.





Das ist unsere Gelegenheit für eine direkte Beteiligung der Bürger*innen am Berliner Stromnetz!
Diese Chance ist umso größer, je mehr Mitglieder unserer Genossenschaft eine starke Stimme geben.

Jetzt Mitglied werden!




FAQ zur Mitgliedschaft in der BürgerEnergie Berlin

Wer mit voller Kraft unsere inhaltlichen Ziele unterstützen will, wird Genossenschaftsmitglied.
Als Mitglied bist du mit sofortiger Wirkung stimmberechtigt in der BürgerEnergie Berlin eG und steuerst Geld für unsere Ziele in Form von Genossenschaftsanteilen bei.
Für die Geschäftsanteile gilt unsere Satzung – sollten bei den Aktivitäten der Genossenschaft Verluste entstehen, kann die Mitgliederversammlung der Genossenschaft beschließen, dass die Geschäftsanteile verwendet werden, um diese Verluste zu decken. Eine Nachschusspflicht ist jedoch ausgeschlossen. Als Mitglied trägst du also mit vielen anderen gemeinsam ein kleines Stück des Risikos, das wir mit unseren Projekten eingehen. Ein Genossenschaftsanteil kostet 100 Euro. Wir freuen uns, wenn jedes Mitglied nach Möglichkeit mindestens fünf Anteile erwirbt.

Ja. Jedes Mitglied kann mit einer dreijährigen Frist seine Mitgliedschaft kündigen und hat dann Anspruch auf Auszahlung seiner Genossenschaftsanteile. Diese Fristen sind wichtig für die Handlungsfähigkeit der Genossenschaft. Die Auszahlung der Genossenschaftsanteile erfolgt, wenn die Generalversammlung den Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres festgestellt hat.

Nein. Jedes Genossenschaftsmitglied der BürgerEnergie Berlin hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe seines eingebrachten Kapitals. Wer 100 oder 500 Euro einzahlt, hat eine Stimme. Wer 500.000 Euro einzahlt, auch.

Wenn du bereits Mitglied bist und zusätzlich zu deinen bereits gezeichneten Anteilen weitere Genossenschaftsanteile erwerben möchtest, nutze dafür einfach diese »Aufstockererklärung«. Fülle das Formular aus und sende es uns unterschrieben per Post zu.
Der Mindestbetrag für die Aufstockung beträgt 100,00 Euro (entsprechend einem Genossenschaftsanteil). Wenn es dir möglich ist, erwerbe bitte mindestens fünf zusätzliche Anteile. Für die Aufstockung deiner Anteile benötigen wir von dir nur deine persönlichen Daten und eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug des Betrags für die zusätzlichen Anteile. Die Angabe deiner Mitgliedsnummer ist nicht nötig.

Wenn du bereits Genossenschaftsmitglied bist, kannst du auch eine zusätzliche Option zeichnen. Damit sicherst du uns verbindlich zu im Falle einer Beteiligung am Berliner Stromnetz weitere Anteile zu zeichnen – aber erst dann. Nutze dafür bitte ebenfalls die Aufstockererklärung und sende uns das unterzeichnete Formular per Post zu.

In der BEB – BürgerEnergie Berlin – können auch Minderjährige Genossenschaftsmitglied werden. Dafür ist allerdings die Zustimmung des Erziehungsberechtigten notwendig. Wenn du für deine Kinder Genossenschaftsanteile erwerben willst, gib auf dem Mitgliedsantrag den Namen deines Kindes an und schreib den Namen des Kontoinhabers bei der Bankverbindung dazu. Unterschreiben müssen beide Erziehungsberechtigte.
Sobald dein Kind 18 Jahre alt wird, gehören die auf seinen Namen eingetragenen Anteile und somit das Stimmrecht ihm. Wenn die Gewinnausschüttung ab diesem Zeitpunkt auf ein anderes Konto überwiesen werden soll, musst du bei der BEB die Kontodaten ändern lassen. Die Genossenschaftsanteile können im Übrigen auch weitervererbt werden.

Nein. In unserer Satzung ist die sogenannte Nachschusspflicht für Mitglieder ausgeschlossen. Jedes Mitglied haftet also maximal mit seinen Geschäftsanteilen, darüber hinaus nicht.

Wer einen Teil eines Stromnetzes erwirbt, besitzt einen soliden Gegenwert. Entsprechend krisensicher ist die Investition in ein Netz. Da die Einkünfte aus dem Netzbetrieb von der Bundesnetzagentur kontrolliert und reguliert werden, kann ein Netzbetreiber in der Regel mit stabilen und konstanten Einnahmen rechnen. Derzeit gesteht die Netzagentur den Verteilnetzbetreibern im Durchschnitt eine Eigenkapitalrendite von fünf bis sieben Prozent zu.
Die BEB – BürgerEnergie Berlin – wird bei einer Beteiligung am Netz anteilig an den Gewinnen am Netzbetrieb beteiligt. Wer sich mit uns über unsere Genossenschaft einbringt, soll auch über Ausschüttungen davon profitieren. Über diese Ausschüttungen entscheidet die Generalversammlung der BEB, in der jedes Genossenschaftsmitglied mit entscheiden kann.
Übrigens wollen nicht nur Bürger*innen in Stromnetze investieren: Auch große, strategische Investoren wie Pensionsfonds und Rentenkassen suchen oft Anlagemöglichkeiten in diesem Bereich, da hier in der Regel stabile Gewinne bei sehr geringen Risiken zu erwarten sind.

Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht in der Generalversammlung der BEB – BürgerEnergie Berlin – und damit aktives und passives Wahlrecht bei der Wahl des Aufsichtsrats der Genossenschaft, kann über die Verwendung von Gewinnen und ggf. den Umgang mit Verlusten entscheiden und ist bei allen richtungsweisenden Entscheidungen über die BEB beteiligt, die in der Generalversammlung getroffen werden.
Jedes Mitglied hat außerdem natürlich das Recht, an der Gewinnausschüttung teilzunehmen. Zu den Pflichten der Genossenschaftsmitglieder der BEB zählt die finanzielle Haftung mit ihren Geschäftsanteilen. Darüber hinaus gibt es aber keine Nachschusspflicht für die Mitglieder, diese haften also nicht mit ihrem Privatvermögen. Weiterhin sind alle Mitglieder verpflichtet, der BEB jede Änderung ihrer Anschrift und E-Mail-Adresse mitzuteilen.
Alle Rechte und Pflichten der Mitglieder der BEB lassen sich detailliert in der Satzung der Genossenschaft nachlesen.