Senat lässt Mitgestaltung auf der Strecke und verwirft KOA-Vertrag



Novellierung BEK – Wie beim Volksentscheid Berlin 2030 klimaneutral lässt der Senat die Mitgestaltung an der Energiewende auf der Strecke und verwirft den eigenen Koalitionsvertrag!

 

„Der Senat verspielt mit diesem Beschluss zum BEK eine große Chance, die Zivilgesellschaft bei der Energiewende aktiv mit einzubinden.“, erklärt Christoph Rinke, Vorstand der BürgerEnergie Berlin eG (BEB). „Acht Wochen vor der Wahlwiederholung zeigt der Senat den Berliner*innen die kalte Schulter: Geld sollen sie für den Ausbau der Erneuerbaren Erzeugung gern dazu geben, aber mitreden dürfen sie bei der Energiewende in der Stadt nicht.“

Vor einer Woche erst beschloss der Senat, dass bei der Wahlwiederholung nicht an Klimaschutz gedacht werden soll. Über den Volksentscheid für mehr Klimaschutz sollen die Menschen in Berlin erst Ende März abstimmen dürfen. Mit der jüngsten Verabschiedung des novellierten Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms bleibt der Senat nun auch weit hinter seinen eigenen Festlegungen zurück, zivilgesellschaftliches Engagement für Klimaschutz einzubinden. Mehr Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürger*innen und konkrete Mitgestaltung an der Energiewende hatte der rot-grün-rote Senat in seinem Koalitionsvertrag versprochen. Stattdessen sollen erst einmal nur Finanzprodukte für Bürger*innen aufgelegt werden. „Mit dieser Idee ist der damalige Bundesumweltminister Altmaier mit seiner sogenannten Bürgerdividende schon vor zehn Jahren krachend gescheitert,“ führt Rinke aus, „anstelle von zukunftsfähiger Zusammenarbeit mit Bürger*innen wärmt der Senat hier alte Vorschläge auf, die von der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft gleichermaßen als unzureichend abgelehnt wurden.“

„Der Senat lässt sein eigenes politisches Ziel der konkreten zivilgesellschaftlichen Mitgestaltung an der Energiewende vollständig fallen.“, kommentiert Hartmut Gaßner, Vorsitzender des Aufsichtsrats der BürgerEnergie Berlin eG. „Ein öffentliches Unternehmen neuer Art hatte der Koalitionsvertrag ausgerufen. Stattdessen sollen Bürger*innen nun zunächst mit Finanzprodukten abgespeist werden. Ein dringend erforderlicher Plan für eine integrierte Netzplanung zur Umsetzung der Energiewende im Strom und in der Wärme, ausgestaltet gemeinsam mit Bürger*innen, fehlt.“ Im Koalitionsvertrag von November 2021 hatte die rot-grün-rote Koalition selbst betont: „Die Koalition strebt mehr Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger*innen mittels der BürgerEnergie Berlin am Stromnetz an, um so den Berliner*innen die Möglichkeit zu geben, die Energiewende konkret mitzugestalten und zu einem öffentlichen Unternehmen neuer Art beizutragen.“

Die BürgerEnergie Berlin strebt eine Beteiligung der Genossenschaft an den Berliner Energienetzen an, um auf dieser Weise Mitgestaltungsrechte an der Energiewende für die Zivilgesellschaft zu verankern. Die genossenschaftliche Beteiligung an landeseigenen Energienetzen verankert Teilhabe und die Kundenperspektive der Bürger*innen im Netzbetrieb als innovatives Herzstück der Berliner Energiewende. Nur mit der aktiven Mitgestaltung der Bürger*innen kann der ambitionierte Ausbau der Erneuerbaren im Land Berlin gelingen. Dies wird von Energie- und Klimaexperten unterstrichen und die genossenschaftliche Beteiligung wurde bereits 2015 von der Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“ empfohlen. Darüber hinaus war sie bereits ein Ziel der rot-rot-grünen Vorgängerregierung.

 

Kontakt:
Christoph Rinke
presse@buerger-energie-berlin.de

 

Die BürgerEnergie Berlin (BEB) setzt sich ein für Teilhabe und Mitbestimmung in einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Berliner Energiewirtschaft und –politik. Eines der Hauptvorhaben ist die direkte wirtschaftliche Beteiligung am Berliner Stromnetz. Daneben setzt die Genossenschaft eigene dezentrale und erneuerbare Energieprojekte in Berlin um und ermöglicht Berliner*innen im eigenen Umfeld Klimaschutz voranzutreiben.